ISIN: LU0099730524 | WKN: 986813
Der für Firmenkunden und institutionelle Anleger konzipierte DWS Institutional Money plus investiert vornehmlich in fest- bzw. variabel verzinsliche Euro- bzw. euronahe Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten. Der Deutsche Institutional Money plus bietet eine eintägige Valuta. Mindestanlagesumme: 500.000 Euro.
Renditeveränderungen bzw. Kursbewegungen an den Geld- und Rentenmärkten im Euroland.
Kurzfristige moderate Kursschwankungen sind möglich, aber mittel-/langfristig ist kein Kapitalverlust zu erwarten.
Finanzwetter letzte 3 Monate |
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Kategorie | Geldmarkt |
Unterkategorie | Geldmarktfonds |
Anlegerprofil | Sicherheitsorientiert |
Fondsmanager | Torsten Haas |
Benchmark | 1M EUR LIBID - 7.10.2019 |
Fondsvermögen (in Mio.) | 3.847,77 EUR |
Lipper Leaders (Stand: 26.02.2021) |
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Erläuterungen und Modellrechnung
Annahme: Ein Anleger möchte für 1000 Euro Anteile erwerben. Bei einem max. Ausgabeaufschlag von 1,00% muss er dafür 1010,00 Euro aufwenden.
Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten, die Nettowertentwicklung zusätzlich den Ausgabeaufschlag; weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten). Da der Ausgabeaufschlag nur im 1. Jahr anfällt unterscheidet sich die Darstellung brutto/netto nur in diesem Jahr. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
1 . Die Wertentwicklungsangabe bezieht sich auf die jeweils angegebenen 12-Monats-Perioden. An Tagen, die auf einen Feiertag oder ein Wochenende fallen, wird der Kurs des Vortages bzw. der jeweils letztmöglich verfügbare Kurs zugrunde gelegt, da an diesen Tagen keine Kursfeststellung möglich ist.
Benchmarkdatenquelle: TF Datastream; Datenquelle für Indizes: SIX Telekurs. Rechtliche Hinweise.
Bedingt durch die Tatsache, dass bei der Preisfixierung durch die Depotbank am letzten Handelstag eines Monats bei einigen Fonds bis zu zehn Stunden Zeitunterschied zwischen Fondspreisermittlung und Benchmarkkursermittlung liegen, kann es im Falle starker Marktbewegungen während dieses Zeitraumes zu Über- und Unterzeichnungen der Fondsperformance im Vergleich zur Benchmarkperformance per Monatsultimo kommen (sogenannter "Pricing Effect").
Spezieller Hinweis: Im Verlauf des letzten Handelstages des November, dem 30.11.11, haben nach Bekanntgabe von Liquiditätsmaßnahmen der Zentralbanken ungewöhnlich starke Marktbewegungen stattgefunden. Dies hat insbesondere bei Fonds, welche nicht der Kategorie DWS Invest SICAV oder DWS Global zuzurechnen sind und deren Fondspreis bereits vor der Bekanntgabe der Maßnahmen fixiert worden war, zu Verzerrungen bei der Fondsperformance im Vergleich zur Benchmarkperformance geführt. Vergleichsbenchmarks, welche erst spätabends fixiert werden, profitierten deutlich von dem Marktaufschwung. Zum Stichtag Ende November 2011 kann dies den Eindruck einer deutlichen Underperformance einzelner Fonds entstehen lassen.
Erläuterungen und Modellrechnung
Annahme: Ein Anleger möchte für 1000 Euro Anteile erwerben. Bei einem max. Ausgabeaufschlag von 1,00% muss er dafür 1010,00 Euro aufwenden.
Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten, die Nettowertentwicklung zusätzlich den Ausgabeaufschlag; weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten). Da der Ausgabeaufschlag nur im 1. Jahr anfällt unterscheidet sich die Darstellung brutto/netto nur in diesem Jahr. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
Angaben in Prozent des Fondsvolumens, soweit nicht anders angegeben.
In Ihrer Ratssitzung am 11. März präsentierte die Europäische Zentralbank die neuesten Stabsprojektionen. Die Erwartung für die Wirtschaftsentwicklung im Euroraum blieb zur Dezemberprognose fast unverändert. Für 2021 wurde der Wert um 0,1% auf 4% angehoben, für 2022 um 0,1% auf 4,1% gesenkt und in 2023 unverändert bei 2.1% gelassen. Bei der Inflation erwartet die EZB einen kurzfristigen Anstieg. Sie erhöhte die Prognose für 2021 um 0,5% auf 1,5% und in 2022 um 0,1% auf 1,2%, während 2023 mit 1,4% gleich blieb. Trotz des kurzfristigen Zinsanstiegs bleibt die erwartete mittelfristige Zinserwartung unter dem Ziel der EZB von knapp unter 2%. Deshalb ließ die Zentralbank alle aktuellen geldpolitischen Instrumente unverändert um dadurch die Wirtschaft zu unterstützen und die Inflationserwartung entsprechend zu erhöhen. Hierzu werden insbesondere günstige Finanzierungsbedingungen benötigt. Dies umschließt sowohl Staatsanleihen, als auch Kredite an Unternehmen, sowie Privatpersonen. Der Zinsanstieg seit Jahresanfang könnte dies jedoch behindern, weshalb die EZB beschloss im zweiten Quartal deutlich mehr Anleihen für ihr Pandemisches Notfallprogramm anzukaufen, als noch im ersten Quartal.
WeiterlesenIm Februar gab es keine Ratssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB). Jedoch wurde das Protokoll der Februar-Sitzung veröffentlicht. Dieses zeigt eine leicht optimistischere Zukunftsausrichtung der EZB. Zwar gibt es weiterhin nachteilige Einflüsse, wie z.B. das weltweite Rekordhoch an Covid-19 Infektionen zum Jahresanfang oder das vermehrte Auftreten neuer und aggressiverer Mutationen, was wiederum verstärkte Eindämmungsmaßnahmen erfordert und somit die Wirtschaft schwächt, jedoch wurden vermehrt auch positive Entwicklungen hervorgehoben. So entwickelt sich z.B. die Weltwirtschaft besser, als von der EZB angenommen. Dies wird z.B. angetrieben durch die wirtschaftliche Entwicklung in den asiatischen Ländern, insbesondere China. Auch das zusätzliche US-Konjunkturpaket wird neue Impulse setzen. Ebenfalls wurden die Kreditrichtlinien in der aktuellen Corona-Krise weniger stark verschärft, als in vorangegangenen Krisen. Die EZB wird jedoch weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, um ihr Ziel einer mittelfristigen Inflation von knapp unter 2% zu erreichen.
WeiterlesenDa sich an den Erwartungen zur zukünftigen Wirtschaftsentwicklung, sowie den Inflationsaussichten im Euroraum seit Dezember nichts geändert habe und damit das im Dezember beschlossene umfassende Lockerungspacket aktuell angemessen sei, wurden auf der letzten Ratssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 21.01.2021 keine neuen geldpolitischen Entscheidungen getroffen. Während einige Entwicklungen, wie z.B. die Einigung im Brexit-Streit zwischen der EU und Großbritannien oder der Start der Impfkampagnen gegen Covid-19, als vorteilhaft für das Erreichen der Ziele der EZB angesehen wurden, gab es auch nachteilige, wie z.B. das vermehrte Auftreten von Covid-Mutationen oder die Entwicklung des Euroraum-Bruttosozialprodukts im 4. Quartal 2020. Insbesondere vorteilhafte Finanzierungskonditionen sind aktuell für die EZB wichtig, um ihr Ziel der mittelfristigen Inflationserwartung knapp unter 2%, zu erreichen. Hierbei unterscheidet sie explizit nicht zwischen Konditionen für Staaten, sowie Unternehmen und Haushalten. Weitere Aufschlüsse über die zukünftige EZB-Politik werden wohl erst im März, mit der Veröffentlichung der neuen Mitarbeiter-Projektionen, ersichtlich sein.
WeiterlesenDer Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) beschloss auf seiner geldpolitischen Sitzung am 10 Dezember Änderungen an dem Ankaufprogramm, sowie an den zielgerichteten Tendern. Das Pandemische Ankaufprogramm wurde um weiter 9 Monate bis März 2022 verlängert und das potentielle Ankaufvolumen wurde um 500 Milliarden Euro auf insgesamt 1850 Milliarden erhöht. Fällige Wertpapiere werden bis mindestens Ende 2023 wieder reinvestiert. Des Weiteren wird es drei zusätzliche Tranchen des dritten zielgerichteten Langfristtender (TLTRO III) bis zum Jahresende 2021 geben. Wie die vorherigen Tranchen wird die Laufzeit 3 Jahre betragen. Der Zeitraum für den niedrigsten Zins des TLTRO III von -1% wurde um 12 Monate bis Juni 2022 verlängert. Zusätzlich wird den Banken erlaubt ein größeres Volumen im Tender aufzunehmen. Laut den aktuellen Stabsprojektionen werden folgende Wirtschaftsleistungen im Euroraum erwartet: 2020 -7,3%; 2021 +3,9%;2022 +4,2% und 2023 +2,1%. Dies entspricht einer Veränderung zur September-Prognose von: 2020 +0,7%; 2021 -1,1% und 2022 +1%. Für die jährlichen Inflations-Projektionen erwartet die EZB: 2020 +0,2%; 2021 +1%; 2022 +1,1% und 2023 +1,4%.
WeiterlesenIm November vermeldeten die ersten Pharmaunternehmen positive Ergebnisse ihrer Corona-Impfstoff-Tests und der daraus folgenden Hoffnung auf eine baldige Zulassung. Schon im Dezember, bzw. Anfang 2021 sollen die ersten Impfungen stattfinden können. Trotz dieser guten Nachricht wurden die Märkte durch die sich aktuell verschlechternden COVID 19 Zahlen weltweit und die damit einhergehenden zusätzlichen und massiven Einschränkungen im Privat-, sowie Wirtschaftsleben weiterhin stark beeinträchtigt. Deshalb erwarten die meisten Marktteilnehmer weitere Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihrem nächsten Treffen am 10. Dezember zur zusätzlichen Lockerung der Geldpolitik im Euroraum. Insbesondere wird von einer Erhöhung der Ankaufprogramme, sowie einer Verlängerung der sehr günstigen Refinanzierung von Banken durch den dritten zielgerichteten Langfristtender (TLTRO III) ausgegangen. Durch die sich stetig erhöhende Überschussliquidität und der umfangreichen Versorgung der Finanzinstitute im Euroraum fielen auch die kurzfristigen Zinsen weiter. Der 3-Monats-Euribor notierte zum Monatsende bei -0,526%.
WeiterlesenAuf seiner Sitzung am 29. Oktober beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) keine geldpolitischen Änderungen. Jedoch verwies Ratspräsidentin Largarde eindringlich auf die sich aktuell verschlechternde Wirtschaftslage im Euroraum. Durch die stark steigende Zahl von Covid 19 Infizierten und den daraus resultierenden Maßnahmen in allen Euroländern, werde aktuell und auch in der nahen Zukunft, die wirtschaftliche Leistung, insbesondere im Dienstleistungssektor, wieder abgeschwächt. Daher sieht der Rat die Risiken der Wachstumsaussichten im Euroraum eindeutig abwärtsgerichtet. Um diesen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die mittelfristige Inflation entgegenzuwirken, wird die EZB alle ihr zur Verfügung stehenden geldpolitischen Instrumente analysieren. In der nächsten EZB Sitzung im Dezember will der Rat dann mittels der neuen Dezember Stabs-Projektionen diese Maßnahmen neu kalibrieren. Marktteilnehmer erwarten im Dezember insbesondere eine Erhöhung der Ankaufprogramme um mindestens 500 Milliarden Euro, sowie eine Verlängerung der günstigen Refinanzierung von Banken durch den dritten zielgerichteten Langfristtender (TLTRO III).
WeiterlesenVerwaltungsgesellschaft | DWS Investment S.A. |
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Investmentgesellschaft | DWS Institutional SICAV |
Währung | EUR |
Auflegungsdatum | 25.06.1999 |
Fondsvermögen | 3.847,77 Mio. EUR |
Fondsvermögen (Anteilklasse) | 2.286,31 Mio. EUR |
Ertragsverwendung | Thesaurierung |
Geschäftsjahr | 01.01. - 31.12. |
Produktklassifizierung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 | Artikel 8 Das Finanzprodukt umfasst ESG-Merkmale (weitere Informationen sind dem Abschnitt „Downloads“ zu entnehmen) |
Sparplan | Nein |
VL-Sparen | Nein |
Risiko-/Ertragsprofil | 1 von 7 |
Orderannahmeschluss | 13:30 |
Swing Pricing | Nein |
Portfolioumschlagsrate[1] | -382,01% |
Ausgabeaufschlag | 1,00% |
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Kostenpauschale | 0,100% |
zzgl. erfolgsbezogene Vergütung | Nein |
Laufende Kosten (Stand: 31.12.2020) |
0,110% |
zzgl. erfolgsbezog. Vergütung | N/A |
zzgl. Vergütung aus Wertpapierleihe | N/A |
Stand | Laufende Kosten |
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31.12.2020 | 0,110% |
31.12.2019 | 0,110% |
31.12.2018 | 0,110% |
30.06.2018 | 0,170% |
31.12.2017 | 0,110% |
31.12.2016 | 0,110% |
31.12.2015 | 0,140% |
31.12.2014 | 0,300% |
31.12.2013 | 0,170% |
31.12.2012 | 0,170% |
31.12.2011 | 0,170% |
31.12.2010 | 0,170% |
Zwischengewinn[4] | 0,00 EUR |
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Aktiengewinn EStG[5] | 0,00% |
Aktiengewinn KStG[6] | 0,00% |
Immobiliengewinn | 0,00% |
Akkumulierter thesaurierter Ertrag | 5.033,80 EUR |
Letzte Ertragsverwendung | 31.12.2017 |
Art der Ertragsverwendung | Thesaurierung |
Betrag | wird nachgeliefert |
Datum | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
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Ertragsverwendung | Thesaurierung | Thesaurierung | Thesaurierung | Thesaurierung | |
Kurs | N/A | N/A | N/A | wird nachgeliefert | |
Betrag | 0,0000 EUR | 0,0000 EUR | 0,0000 EUR | wird nachgeliefert | |
Steuerpflichtiger Anteil Privatvermögen[7][8] |
- | - | - | wird nachgeliefert | |
Steuerpflichtiger Anteil Betriebsvermögen[7][8] |
- | - | - | wird nachgeliefert | |
Währung | EUR | EUR | EUR | wird nachgeliefert | |
Klassifizierung (Teilfreistellung) | Fonds ohne Teilfreistellung | Fonds ohne Teilfreistellung | Fonds ohne Teilfreistellung | - |
Volatilität | 0,06% |
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Maximum Drawdown | -1,29% |
VaR (99% / 10 Tage) | 0,05% |
Sharpe-Ratio | 0,85 |
Information Ratio | 0,79 |
Korrelationskoeffizient | 0,30 |
Alpha | 0,72% |
Beta-Faktor | 2,00 |
Tracking Error | 0,18% |
1 . Die Portfolio-Umsatzrate basiert auf dem zuletzt veröffentlichten Jahresbericht.
2 . Bei thesaurierenden Fonds ist steuerlich das Kalenderjahresende maßgeblich.
3 . Bei thesaurierenden Fonds entspricht der gezeigte Betrag der sog. Vorabpauschale für das gesamte abgelaufene Kalenderjahr.
4 . Bei der Ermittlung des Zwischengewinn-Werts wurde ein Ertragsausgleich berücksichtigt.
5 . für Anleger iSd § 3 Nr. 40 EStG.
6 . körperschaftsteuerpflichtige Anleger.
7 . Vor Berücksichtigung gegebenenfalls anrechenbarer ausländischer Quellensteuer.
8 . Letztmalig relevant für die Ertragsverwendung 2017. Ab 2018 ist vorbehaltlich einer Teilfreistellung grundsätzlich sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen der unter "Betrag" angegebene Wert steuerpflichtig.
Name | Kategorie | Sprache | Datum | Typ | Größe |
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Pflicht-Verkaufsunterlagen |
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DWS Institutional - Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung am 28.04.2021 | Gesetzliche Mitteilung an die Anteilseigner | DE | Apr 2021 | 186 KB | |
KID DWS Institutional ESG Euro Money Market Fund IC | Wesentliche Anlegerinformation | DE | Feb 2021 | 142,2 KB | |
DWS Institutional | Verkaufsprospekt | DE | Jan 2021 | 1,7 MB | |
DWS Institutional | Änderung von Vertragsbedingungen | DE | Dez 2020 | 90,2 KB | |
DWS Institutional SICAV, 6/20 | Halbjahresbericht | DE | Jun 2020 | 714,7 KB | |
DWS Institutional - Mitteilung an die Aktionäre | Änderung von Vertragsbedingungen | DE | Mai 2020 | 157,2 KB | |
DWS Institutional SICAV , 12/19 | Jahresbericht | DE | Dez 2019 | 1.007 KB | |
DWS Institutional | Satzung | DE | Okt 2019 | 329,1 KB | |
Reporting |
|||||
MMFR_TransparencyReporting_LU0099730524_Ger_de | Factsheet (wöchentlich) | DE | Mrz 2021 | 92,8 KB | |
DWS Institutional ESG Euro Money Market Fund | Fondsfakten | DE | Mrz 2021 | 204,1 KB | |
DWS Fonds Reporting | Fondsfakten | DE | Mrz 2021 | 6,7 MB | |
DWS Institutional ESG Euro Money Market Fund | ESG-Report | DE | Mrz 2021 | 275,2 KB | |
Sonstige Dokumente |
|||||
Produktoffenlegung nach Artikel 10 der Regulation (EU) 2019_2088 - DWS Institutional ESG Euro Money Market Fund (de) | Sonstiges | DE | Mrz 2021 | 412,3 KB |
Gleiche und faire Behandlung aller Anleger ein und desselben Publikums-Fonds ist das höchste Credo unserer Informationspolitik. Dieses Portal dient zum Zweck, alle Investoren zum gleichen Zeitpunkt und in gleichem Ausmaß über den Investmentfonds zu informieren. Wenn Sie in einem unseren Publikumsfonds investiert sind, können Sie alle an Investoren adressierte Dokumente von Ihrem Fonds hier anfordern.
Ab dem 3. Januar 2018 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Richtlinie 2014/65/EU (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID II“) anbieten, bestimmte neue Auflagen hinsichtlich des Vertriebs von Investmentfonds im Rahmen der jeweiligen Durchführungsgesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einhalten.
Gemäß den neuen Regeln sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, den Zielmarkt für jedes von ihnen vertriebene Finanzinstrument zu ermitteln bzw. zu überprüfen und genauer zu bestimmen. Dies bedeutet, sie müssen die Art(en) von Kunden angeben, mit deren Bedürfnissen, Eigenschaften und Zielen das Finanzinstrument kompatibel ist. Ferner führt MiFID II neue Offenlegungspflichten in Bezug auf die Kosten ein, die sowohl auf quantitativer, als auch auf qualitativer Ebene auf eine steigende Kostentransparenz für Anleger abzielen. Dementsprechend müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Kunden sämtliche relevanten Kosten offenlegen, d. h. sowohl hinsichtlich der Wertpapierdienstleistung als auch hinsichtlich des Produkts. Diese Kosten müssen zusammengefasst und sowohl ex ante (also vor dem Kauf eines Produkts durch den Kunden) sowie mitunter auch ex post während der Haltedauer auf mindestens jährlicher Basis zur Verfügung gestellt werden.
Die der DWS angehörenden Vermögensverwaltungsgesellschaften unterstützen diesen Prozess, indem sie die maßgeblichen Daten an die Wertpapierdienstleistungsunternehmen liefern, um es diesen zu ermöglichen, ihre neuen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Interesse einer gesteigerten Transparenz werden die Zielmarktangaben und wesentliche Informationen zu den Produktkosten unter MiFID II zusätzlich nachstehend für den betreffenden Investmentfonds angegeben.
Wichtige Hinweise:
Die folgenden Daten werden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt und sind für sich genommen, ohne weitere Erläuterungen und zusätzliche Informationen, d. h. insbesondere die Informationen, die in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen) enthalten sind, möglicherweise nicht ausreichend oder geeignet, um einen potenziellen Anleger beim Treffen einer sachkundigen Anlageentscheidung zu unterstützen. Daher wird empfohlen, dass Anleger zudem sorgfältig die Verkaufsunterlagen vor einer möglichen Anlageentscheidung lesen und, insbesondere bei Fragen, Rücksprache mit ihrem Anlageberater halten.
Die Informationen zu den laufenden Produktkosten können von den Angaben zu Kosten in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. den wesentlichen Anlegerinformationen) abweichen. Dies liegt darin begründet, dass die Anforderungen zur Angabe der laufenden Kosten und Gebühren auf Produktebene gemäß den neuen MiFID-II-Regeln über die bestehenden Offenlegungsverpflichtungen, die für Vermögensverwaltungsgesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen (d. h. der OGAW-Richtlinie oder der AIFM-Richtlinie und deren jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen) gelten, hinausgehen. Beispielsweise sind die geschätzten Transaktionskosten eines Investmentfonds nicht Bestandteil der Beschreibung der laufenden Kosten in den wesentlichen Anlegerinformationen, die von der Verwaltungsgesellschaft erstellt werden. Im Rahmen von MiFID II muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen jedoch solche Kosten als Bestandteil der Kosten des Produkts rechtzeitig vor einer Anlageentscheidung eines potenziellen Anlegers offenlegen. Somit können die nachstehend als „Gesamte laufende Kosten des Produkts“ angegebenen laufenden Kosten in Verbindung mit dem Produkt aufgrund von Unterschieden bei der Berechnungs- und Offenlegungsmethodik von den Verkaufsunterlagen des Fonds abweichen.
Die DWS übernimmt außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten keinerlei Verantwortung oder Haftung bezüglich der Daten.
Anlegertyp |
Professioneller Kunde
Geeignete Gegenpartei
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Kenntnisse & Erfahrungen |
Basiskenntnisse und/oder -erfahrungen
Erweiterte Kenntnisse und/oder Erfahrungen
Umfangreiche Kenntnisse und/oder Erfahrungen
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Finanzielle Verlusttragfähigkeit |
Der Anleger kann Verluste tragen (bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals).
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Risiko-Indikator (PRIIPs Methodologie) | 1 |
Risiko- Indikator (UCITS Methodologie) | 1 |
Anlageziele |
Kapitalerhalt
Kapitalzuwachs
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Mindestanlagehorizont | Sehr Kurzfristig (< 1 Jahr) |
Gesamte laufende Kosten des Produktes | 0,142% p.a. |
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davon laufende Kosten | 0,110% p.a. |
davon Transaktionskosten | 0,032% p.a. |
davon Nebenkosten (erfolgsabhängige Vergütung)[2] | 0,000% p.a. |
Stand: 20.02.2021
1 . Für diesen Fonds ist kein negativer Zielmarkt klassifiziert. Der graue Zielmarkt wird auf dieser Website nicht dargestellt.
2 . Ob in dem Produkt eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart ist oder nicht, entnehmen Sie bitte den Anlagebedingungen im Verkaufsprospekt. Schätzungen von erfolgsabhängigen Vergütungen sind mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet, da das Anfallen der Vergütung und ihre Höhe von der konkreten Wertentwicklung der Anlage in der Zukunft abhängen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass Wertentwicklungen der Vergangenheit kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung sind. Die genauen Bedingungen zur erfolgsabhängigen Vergütung können zudem von Fonds zu Fonds variieren
Die vollständige Zusammensetzung der Portfoliostruktur erhalten Sie bei der DWS Investment GmbH, Mainzer Landstr. 11-17, D-60329 Frankfurt am Main und, sofern es sich um Luxemburger Fonds handelt, bei der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxembourg.
Berechnung der Volatilität erfolgt auf täglicher Basis.
Alle Angaben ohne Gewähr
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Factsheet oder dem Verkaufsprospekt auf dem Reiter Downloads, Informationen zu Preisen im Hinblick auf die Depotführung und weitere Preisangaben finden Sie im entsprechenden Preisverzeichnis.