ISIN: LU2098886703 | WKN: DWS256
Der für Firmenkunden und institutionelle Anleger konzipierte DWS Institutional ESG Euro Money Market Fund investiert vornehmlich in fest bzw. variabel verzinsliche Euro-Wertpapiere mit einer kurzen Zinsduration. Der Fonds ist ein Standard VNAV Geldmarktfonds nach den ESMA Standards und bietet eine eintägige Wertfeststellung (Valuta). Der Fonds verfolgt einen ESG Best-in-Class Ansatz und investiert hauptsächlich in Wertpapiere, deren Schwerpunkt auf ökologischen, sozialen und Corporate Governance Gesichtspunkten liegt. Mindestanlagesumme: 500.000 Euro. Fitch Fund Rating: AAf / S1
Renditeveränderungen bzw. Kursbewegungen an den Geld- und Rentenmärkten im Euroland.
Kurzfristige moderate Kursschwankungen sind möglich, aber mittel-/langfristig ist kein Kapitalverlust zu erwarten.
Finanzwetter letzte 3 Monate |
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Kategorie | Geldmarkt |
Unterkategorie | Geldmarktfonds |
Anlegerprofil | Sicherheitsorientiert |
Fondsmanager | Torsten Haas |
Fondsvermögen (in Mio.) | 3.714,24 EUR |
1. Die Wertentwicklungsangabe bezieht sich auf die jeweils angegebenen 12-Monats-Perioden. An Tagen, die auf einen Feiertag oder ein Wochenende fallen, wird der Kurs des Vortages bzw. der jeweils letztmöglich verfügbare Kurs zugrunde gelegt, da an diesen Tagen keine Kursfeststellung möglich ist.
Erläuterungen und Modellrechnung
Annahme: Ein Anleger möchte für 1000 Euro Anteile erwerben. Da bei dem Fonds kein Ausgabeaufschlag anfällt, muss er dafür 1000 Euro aufwenden. Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten, die Nettowertentwicklung zusätzlich den Ausgabeaufschlag; weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten). Da kein Ausgabeaufschlag anfällt ist die Wertentwicklung brutto/netto in jedem Jahr identisch. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
Benchmarkdatenquelle: TF Datastream; Datenquelle für Indizes: SIX Telekurs. Rechtliche Hinweise.
Bedingt durch die Tatsache, dass bei der Preisfixierung durch die Depotbank am letzten Handelstag eines Monats bei einigen Fonds bis zu zehn Stunden Zeitunterschied zwischen Fondspreisermittlung und Benchmarkkursermittlung liegen, kann es im Falle starker Marktbewegungen während dieses Zeitraumes zu Über- und Unterzeichnungen der Fondsperformance im Vergleich zur Benchmarkperformance per Monatsultimo kommen (sogenannter "Pricing Effect").
Spezieller Hinweis: Im Verlauf des letzten Handelstages des November, dem 30.11.11, haben nach Bekanntgabe von Liquiditätsmaßnahmen der Zentralbanken ungewöhnlich starke Marktbewegungen stattgefunden. Dies hat insbesondere bei Fonds, welche nicht der Kategorie DWS Invest SICAV oder DWS Global zuzurechnen sind und deren Fondspreis bereits vor der Bekanntgabe der Maßnahmen fixiert worden war, zu Verzerrungen bei der Fondsperformance im Vergleich zur Benchmarkperformance geführt. Vergleichsbenchmarks, welche erst spätabends fixiert werden, profitierten deutlich von dem Marktaufschwung. Zum Stichtag Ende November 2011 kann dies den Eindruck einer deutlichen Underperformance einzelner Fonds entstehen lassen.
Angaben in Prozent des Fondsvolumens, soweit nicht anders angegeben.
Auf seiner Sitzung am 29. Oktober beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) keine geldpolitischen Änderungen. Jedoch verwies Ratspräsidentin Largarde eindringlich auf die sich aktuell verschlechternde Wirtschaftslage im Euroraum. Durch die stark steigende Zahl von Covid 19 Infizierten und den daraus resultierenden Maßnahmen in allen Euroländern, werde aktuell und auch in der nahen Zukunft, die wirtschaftliche Leistung, insbesondere im Dienstleistungssektor, wieder abgeschwächt. Daher sieht der Rat die Risiken der Wachstumsaussichten im Euroraum eindeutig abwärtsgerichtet. Um diesen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die mittelfristige Inflation entgegenzuwirken, wird die EZB alle ihr zur Verfügung stehenden geldpolitischen Instrumente analysieren. In der nächsten EZB Sitzung im Dezember will der Rat dann mittels der neuen Dezember Stabs-Projektionen diese Maßnahmen neu kalibrieren. Marktteilnehmer erwarten im Dezember insbesondere eine Erhöhung der Ankaufprogramme um mindestens 500 Milliarden Euro, sowie eine Verlängerung der günstigen Refinanzierung von Banken durch den dritten zielgerichteten Langfristtender (TLTRO III).
WeiterlesenAuf seiner Sitzung am 10 September beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) keine geldpolitischen Änderungen. Die wirtschaftliche Erholung im Euroraum in den letzten Monaten fiel stärker aus, als von der EZB vorher angenommen wurde. Dies zeigte sich auch in den aktuellen Stabsprojektionen. Gegenüber der letzten Projektion im Juni wurde die erwartete Wirtschaftsleistung für 2020 um 0,7% auf -8% angehoben. Für die beiden Folgejahre wurden die Daten leicht gesenkt: 2021 5% (-0,2%) und 2022 3,2% (-0,1%). Trotz dieser Verbesserung bleibt der Risiko-Ausblick, wegen den nicht vorhersehbaren Folgen der Corona-Pandemie, weiterhin abwärtsgerichtet. Die jährlichen Inflations-Projektionen wurden mit 0,3 % für 2020 und 1,3% für 2022 konstant gehalten. Entgegen der Marktmeinung wurde die Projektion für 2021 mit 1% um 0,2% angehoben. Die EZB ist jedoch weiterhin bereit alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nötigenfalls anzupassen und einzusetzen, um ihr Ziel einer mittelfristigen Inflation von knapp unter 2%, zu erreichen. Die Marktteilnehmer erwarten deshalb von der EZB weiterhin eine lange Phase ihrer akkomodierenden Geldpolitik.
WeiterlesenZu Beginn der weltweiten Coronakrise herrschte bei den meisten Marktteilnehmern große Unsicherheit über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, sowie Finanzinstituten. Deshalb wurden im März vermehrt Wertpapiere verkauft und die Kreditabschläge von Anleihen erhöhten sich teils sehr stark. Diese Entwicklung hatte unter anderem auch Einfluss auf den 3-Monats-Euribor, da Marktteilnehmer nur noch zu höheren Zinssätzen gewillt waren, ihre Liquidität über diesen Zeitraum einem Finanzinstitut anzuvertrauen. Während dieser vor der Krise um -0,4% handelte, stieg er bis zum 23. April auf ein Hoch von -0,161%. Um die Folgen der Krise abzuschwächen wurden weltweit Hilfsprogramme aufgelegt und die Zentralbanken erhöhten die Liquiditätsversorgung stark. Diese Maßnahmen minderten die Unsicherheiten und insbesondere das starke Ansteigen der Überschussliquidität führte zu sinkenden Kreditabschlägen bei Anleihen und zu einem langsamen, stetigen Fall der Zinsen im kurzen Laufzeitbereich auf niedrigste Niveaus. So rentierte der 3-Monats-Euribor zum Monats-Ultimo mit -0,477% niedriger als vor der Corona-Krise.
WeiterlesenDer Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) beschloss auf seiner letzten Sitzung am 16. Juli keine geldpolitischen Änderungen. Die EZB möchte erst mehr Informationen zu den Auswirkungen ihres Pandemischen Notfall-Ankaufprogramms (PEPP) auf die Wirtschaft und Inflationserwartung des Euroraums sammeln. Für weitere Entscheidungen werden die in der nächsten Tagung im September präsentierten aktuellen Stabprojektionen sehr hilfreich sein, da zu diesem Zeitpunkt auch die Wirtschaftsentwicklung des Euroraums im entscheidenden 2. Quartal vorliegt. Ratspräsidentin Lagarde versichert, die EZB werde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das volle Volumen des PEPP ausschöpfen. Das PEPP würde durch seinen Beitrag zur Lockerung der monetären Bedingungen nicht nur einer Fragmentierung der Finanzmärkte entgegenwirken, sondern auch die Inflation beleben. Um sich vollumfänglich auf die Bekämpfung der negativen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu konzentrieren, hatte die EZB zwischenzeitlich ihre Strategieüberprüfung pausiert. Die Überprüfung soll jedoch schnellstmöglich wieder aufgenommen werden und das Ergebnis wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet.
WeiterlesenAuf Ihrer Sitzung am 4. Juni präsentierte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre aktuellen Mitarbeiter-Prognosen, die erstmals die Auswirkungen der Corona-Pandemie als Grundlage beinhalteten. Die Wirtschaftsleistung des Euroraums soll demnach in 2020 um 8,7% sinken, in 2021 um 5,2% und 2022 um 3,3% steigen. Die Inflation wird in 2020 bei 0,3% gesehen. Sie soll dann in 2021 0,8% und 2022 1,3% betragen. Die Änderung zur März Stabs-Projektion beträgt für die Wirtschaftsleistung -9,5% 2020, +3,9% 2021, +1,9% 2022 und für die Inflation -0,8% 2020, -0,6% 2021, sowie -0,3% 2022. Aus Sicht der EZB führt die starke Abschwächung der Wirtschaft aufgrund der Corona-Krise zu einem Rückgang der Inflation. Um ihr Ziel einer Inflation von knapp unter 2% zu erreichen, beschloss die EZB mehrere Maßnahmen. Hierzu wurden mehrere Änderungen bezüglich des zuletzt eingeführten Instrumentes, des Pandemischen Notfall-Ankaufprogramms (PEPP), verkündet. So wird das Volumen um weitere 600 Milliarden Euro auf 1350 Milliarden erhöht. Die Laufzeit des Programms wurde um wenigstens 6 Monate bis mindestens zur Jahresmitte 2021 verlängert und Fälligkeiten werden mindestens bis Ende 2022 wieder reinvestiert.
WeiterlesenVerwaltungsgesellschaft | DWS Investment S.A. |
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Investmentgesellschaft | DWS Institutional SICAV |
Währung | EUR |
Auflegungsdatum | 07.02.2020 |
Fondsvermögen | 3.714,24 Mio. EUR |
Fondsvermögen (Anteilklasse) | 1.056,24 Mio. EUR |
Ertragsverwendung | Thesaurierung |
Geschäftsjahr | 01.01. - 31.12. |
Sparplan | Nein |
VL-Sparen | Nein |
Orderannahmeschluss | 13:30 |
Swing Pricing | Nein |
Portfolioumschlagsrate[1] | -299,61% |
Volatilität | N/A |
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Maximum Drawdown | N/A |
VaR (99% / 10 Tage) | 0,04% |
Sharpe-Ratio | N/A |
Information Ratio | N/A |
Korrelationskoeffizient | N/A |
Alpha | N/A |
Beta-Faktor | N/A |
Tracking Error | N/A |
Name | Kategorie | Sprache | Datum | Typ | Größe |
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Pflicht-Verkaufsunterlagen |
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DWS Institutional | Änderung von Vertragsbedingungen | DE | Dez 2020 | 90,2 KB | |
DWS Institutional SICAV, 6/20 | Halbjahresbericht | DE | Jun 2020 | 714,7 KB | |
DWS Institutional | Verkaufsprospekt | DE | Mai 2020 | 1,7 MB | |
DWS Institutional - Mitteilung an die Aktionäre | Änderung von Vertragsbedingungen | DE | Mai 2020 | 157,2 KB | |
DWS Instiutional Ordentlichen Generalversammlung 2020 | Änderung von Vertragsbedingungen | DE | Apr 2020 | 45,9 KB | |
KID DWS Institutional ESG Euro Money Market Fund IC100 | Wesentliche Anlegerinformation | DE | Feb 2020 | 107 KB | |
DWS Institutional | Änderung von Vertragsbedingungen | DE | Feb 2020 | 78,2 KB | |
DWS Institutional SICAV , 12/19 | Jahresbericht | DE | Dez 2019 | 1.007 KB | |
Reporting |
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MMFR_TransparencyReporting_LU0099730524_Ger_de | Factsheet (wöchentlich) | DE | Dez 2020 | 91,5 KB | |
DWS Institutional ESG Euro Money Market Fund | Fondsfakten | DE | Dez 2020 | 203,7 KB | |
DWS Fonds Reporting | Fondsfakten | DE | Dez 2020 | 6,7 MB | |
DWS Institutional ESG Euro Money Market Fund | ESG-Report | DE | Dez 2020 | 505,6 KB |
Gleiche und faire Behandlung aller Anleger ein und desselben Publikums-Fonds ist das höchste Credo unserer Informationspolitik. Dieses Portal dient zum Zweck, alle Investoren zum gleichen Zeitpunkt und in gleichem Ausmaß über den Investmentfonds zu informieren. Wenn Sie in einem unseren Publikumsfonds investiert sind, können Sie alle an Investoren adressierte Dokumente von Ihrem Fonds hier anfordern.
Ab dem 3. Januar 2018 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Richtlinie 2014/65/EU (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID II“) anbieten, bestimmte neue Auflagen hinsichtlich des Vertriebs von Investmentfonds im Rahmen der jeweiligen Durchführungsgesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einhalten.
Gemäß den neuen Regeln sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, den Zielmarkt für jedes von ihnen vertriebene Finanzinstrument zu ermitteln bzw. zu überprüfen und genauer zu bestimmen. Dies bedeutet, sie müssen die Art(en) von Kunden angeben, mit deren Bedürfnissen, Eigenschaften und Zielen das Finanzinstrument kompatibel ist. Ferner führt MiFID II neue Offenlegungspflichten in Bezug auf die Kosten ein, die sowohl auf quantitativer, als auch auf qualitativer Ebene auf eine steigende Kostentransparenz für Anleger abzielen. Dementsprechend müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Kunden sämtliche relevanten Kosten offenlegen, d. h. sowohl hinsichtlich der Wertpapierdienstleistung als auch hinsichtlich des Produkts. Diese Kosten müssen zusammengefasst und sowohl ex ante (also vor dem Kauf eines Produkts durch den Kunden) sowie mitunter auch ex post während der Haltedauer auf mindestens jährlicher Basis zur Verfügung gestellt werden.
Die der DWS angehörenden Vermögensverwaltungsgesellschaften unterstützen diesen Prozess, indem sie die maßgeblichen Daten an die Wertpapierdienstleistungsunternehmen liefern, um es diesen zu ermöglichen, ihre neuen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Interesse einer gesteigerten Transparenz werden die Zielmarktangaben und wesentliche Informationen zu den Produktkosten unter MiFID II zusätzlich nachstehend für den betreffenden Investmentfonds angegeben.
Wichtige Hinweise:
Die folgenden Daten werden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt und sind für sich genommen, ohne weitere Erläuterungen und zusätzliche Informationen, d. h. insbesondere die Informationen, die in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen) enthalten sind, möglicherweise nicht ausreichend oder geeignet, um einen potenziellen Anleger beim Treffen einer sachkundigen Anlageentscheidung zu unterstützen. Daher wird empfohlen, dass Anleger zudem sorgfältig die Verkaufsunterlagen vor einer möglichen Anlageentscheidung lesen und, insbesondere bei Fragen, Rücksprache mit ihrem Anlageberater halten.
Die Informationen zu den laufenden Produktkosten können von den Angaben zu Kosten in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. den wesentlichen Anlegerinformationen) abweichen. Dies liegt darin begründet, dass die Anforderungen zur Angabe der laufenden Kosten und Gebühren auf Produktebene gemäß den neuen MiFID-II-Regeln über die bestehenden Offenlegungsverpflichtungen, die für Vermögensverwaltungsgesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen (d. h. der OGAW-Richtlinie oder der AIFM-Richtlinie und deren jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen) gelten, hinausgehen. Beispielsweise sind die geschätzten Transaktionskosten eines Investmentfonds nicht Bestandteil der Beschreibung der laufenden Kosten in den wesentlichen Anlegerinformationen, die von der Verwaltungsgesellschaft erstellt werden. Im Rahmen von MiFID II muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen jedoch solche Kosten als Bestandteil der Kosten des Produkts rechtzeitig vor einer Anlageentscheidung eines potenziellen Anlegers offenlegen. Somit können die nachstehend als „Gesamte laufende Kosten des Produkts“ angegebenen laufenden Kosten in Verbindung mit dem Produkt aufgrund von Unterschieden bei der Berechnungs- und Offenlegungsmethodik von den Verkaufsunterlagen des Fonds abweichen.
Die DWS übernimmt außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten keinerlei Verantwortung oder Haftung bezüglich der Daten.
Anlegertyp |
Professioneller Kunde
Geeignete Gegenpartei
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Kenntnisse & Erfahrungen |
Basiskenntnisse und/oder -erfahrungen
Erweiterte Kenntnisse und/oder Erfahrungen
Umfangreiche Kenntnisse und/oder Erfahrungen
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Finanzielle Verlusttragfähigkeit |
Der Anleger kann Verluste tragen (bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals).
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Risiko-Indikator (PRIIPs Methodologie) | 1 |
Risiko- Indikator (UCITS Methodologie) | 1 |
Anlageziele |
Kapitalerhalt
Kapitalzuwachs
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Mindestanlagehorizont | Sehr Kurzfristig (< 1 Jahr) |
Spezielle Anforderungen | ESG |
Gesamte laufende Kosten des Produktes | 0,120% p.a. |
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davon laufende Kosten | 0,070% p.a. |
davon Transaktionskosten | 0,050% p.a. |
davon Nebenkosten (erfolgsabhängige Vergütung)[2] | 0,000% p.a. |
Stand: 07.02.2020
1. Für diesen Fonds ist kein negativer Zielmarkt klassifiziert. Der graue Zielmarkt wird auf dieser Website nicht dargestellt.
2. Ob in dem Produkt eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart ist oder nicht, entnehmen Sie bitte den Anlagebedingungen im Verkaufsprospekt. Schätzungen von erfolgsabhängigen Vergütungen sind mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet, da das Anfallen der Vergütung und ihre Höhe von der konkreten Wertentwicklung der Anlage in der Zukunft abhängen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass Wertentwicklungen der Vergangenheit kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung sind. Die genauen Bedingungen zur erfolgsabhängigen Vergütung können zudem von Fonds zu Fonds variieren
Die vollständige Zusammensetzung der Portfoliostruktur erhalten Sie bei der DWS Investment GmbH, Mainzer Landstr. 11-17, D-60329 Frankfurt am Main und, sofern es sich um Luxemburger Fonds handelt, bei der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxembourg.
Berechnung der Volatilität erfolgt auf täglicher Basis.
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