11. Dez 2019 Altersvorsorge

6 gute Gründe für die Basisrente

Mit dem Begriff „Basisrente“ können wohl viele immer noch nichts anfangen. Dabei kann sie ein äußerst sinnvolles Instrument sein, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.

  • Ohne private Vorsorge lässt sich der Lebensstandard im Alter nicht halten.
  • Die fondsgebundene Basis- oder Rürup-Rente zahlt dem Sparer jeden Monat den vereinbarten Betrag – egal wie alt er wird.
  • Hohe steuerliche Vorteile machen die Sparform zusätzlich attraktiv, gerade für Selbstständige oder Freiberufler.
4 Minuten Lesezeit

Eine heute 50-jährige Frau wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 40 Prozent 90 Jahre alt.[1] Das ist für die Betroffenen eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: Den Lebensstandard für diese lange Phase in etwa zu sichern, erfordert einigen Aufwand. Ohne aktives Handeln wird diese schöne Aussicht auf ein langes Leben nämlich zu dem, was Finanzmathematiker mit dem unschönen Wort „Langlebigkeitsrisiko“ umschreiben.

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Wie viel Prozent der Babyboomer wollen hierzulande gern bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten?

30 %

der Bundesbürger fürchten, ihren Lebensstandard im Alter sehr einschränken zu müssen.

Eine Möglichkeit, dieses Thema erfolgversprechend anzugehen, ist die weithin unterschätzte Basisrente (auch Rürup-Rente genannt). Sie kombiniert drei Aspekte, die für eine Sicherung des Lebensstandards extrem hilfreich sind:

  • eine lebenslange Rentenzahlung, die das Langlebigkeitsrisiko abdeckt
  • eine beachtliche steuerliche Förderung durch den Staat, die sich positiv auf die Renditeerwartungen auswirkt, besonders bei hohen Steuersätzen im Erwerbsleben
  • die Möglichkeit, Vorsorgekapital an den Kapitalmärkten anzulegen und damit dem Niedrigzinsumfeld zu entgehen

1. Die gesetzliche Rente reicht bei Weitem nicht, um den Lebensstandard abzusichern

Wer im Ruhestand 87 Prozent seines letzten Nettoeinkommens zur Verfügung hat, ist laut einer Studie zufrieden. [2] Vielleicht, weil sich so der gewohnte Lebensstandard weitgehend aufrechterhalten lässt. Mit der staatlichen Rente allein ist das nicht zu machen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent[3], langfristige Tendenz: sinkend. Um sich gegen diese Lücke abzusichern, kann die fondsgebundene Basis- oder Rürup-Rente helfen: ein Sparvertrag, der im Ruhestand für lebenslange Auszahlungen sorgt.

2. Die Steuervorteile der Basisrente können die Rendite deutlich erhöhen

Der Staat fördert die Basisrente steuerlich massiv. Gerade bei hohen Steuersätzen wirkt dies deutlich renditesteigernd. Sparer können in der Einzahlungsphase einen Gutteil ihrer Beiträge als Sonderausgaben absetzen und so ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Der ansetzbare Betrag steigt jedes Jahr etwas an. 2019 zum Beispiel liegt er bei 88 Prozent[4], gedeckelt durch den derzeitigen Höchstbetrag von 24.305 Euro. Die Basisrente ist damit deutlich großzügiger konzipiert als die Riester-Rente oder die betriebliche Altersversorgung (bAV). Bei der Riester-Rente können im Jahr nur höchstens 2100 Euro als Sonderausgaben angesetzt werden[5], bei der betrieblichen Altersversorgung sind es bis zu 6432 Euro[6]. Und in der Auszahlungsphase? Müssen Steuern auf die Erträge zum persönlichen Einkommensteuersatz abgeführt werden. Weil aber im Ruhestand das Arbeitseinkommen regelmäßig wegfällt, ist auch der Steuersatz niedriger. Die Basisrente rechnet sich daher besonders für Selbstständige und Versicherte mit höheren Einkommen. Selbstständige erhalten ohnehin keine staatliche Rente, Gutverdiener wiederum liegen über der Beitragsbemessungsgrenze und beziehen daher im Verhältnis zum letzten Gehalt vergleichsweise wenig Rente, sodass deren Lebensstandard gefährdet ist.

3. Was die Basisrente Zuzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung voraushat

Ab dem Alter von 50 Jahren können Versicherte freiwillig zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Doch so wird nur vorausschauend jene Rentenlücke ausgeglichen, die bei einem vorzeitigen Renteneintritt entstehen würde. Außerdem legen die Sparer ihr Geld damit nicht auch an den internationalen Aktienmärkten an, wie es etwa die DWS BasisRente Komfort ermöglicht. Das ist in der anhaltenden Niedrigzinsphase ein wesentlicher Unterschied.

4. Die Basisrente ist in der Ansparphase bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz geschützt

In der Einzahlungsphase ist die Basisrente „insolvenzfest“. Das bedeutet, dass Gläubiger eines Sparers in Privatinsolvenz nicht an dessen Basisrente herankommen und damit die private Altersvorsorge nicht gefährdet wird. In der Auszahlungsphase allerdings fehlt dieser Schutz. Und sollte der Sparer arbeitslos werden? Die Basisrente muss bei staatlichen Leistungen wie Hartz IV nicht angerechnet werden.[7]

5. Die Basisrente punktet mit geringer Mindestlaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit einer Basisrente beträgt nur fünf Jahre. Das bedeutet, dass der Sparer binnen kurzer Zeit und damit flexibel sein Geld auf dem Sparkonto in Kapital für die Altersvorsorge verwandeln kann. Zweiter Vorteil in Sachen Flexibilität: „Man benötigt keine Überprüfung einer Förderfähigkeit wie zum Beispiel bei der Riester-Rente, und bei den Produkten sind keine Einschränkungen vorhanden“, sagt Michael Hauer, Professor an der Technischen Hochschule Amberg-Weiden und Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

6. Die Basisrente kann auch Ehegatten absichern

Verfügt der Hauptverdiener in einer Ehe bereits über Ansprüche aus einem anderen Versorgungsvertrag, kann er eine Basisrente problemlos für seinen Ehepartner abschließen und so dessen Rente aufstocken. Per Sparplan oder auch mit unregelmäßigen Einzahlungen. Außerdem kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. „Das Potenzial der Basisrente ist daher aus meiner Sicht sehr groß“, sagt Finanzexperte Hauer. „Sowohl für gut verdienende Angestellte als auch für Selbstständige und freiberuflich Tätige – das sind mindestens zehn Millionen Personen in Deutschland – ist die Basisrente sehr gut als Altersvorsorge geeignet.“

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1. Quelle: Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften, Ulm, auf Basis der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes

2. Quelle: Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, „Maintaining One’s Living Standard at Old Age (…)“, Stand: April 2013, https://www.econstor.eu/bitstream/10419/72655/1/cesifo_wp4223.pdf

3. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „Rentenanpassung 2019“, Stand: Mai 2019, https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/rentenanpassung-2019.html

4. Quelle: Institut für Vorsorge und Finanzplanung, „Die (fondsgebundene) Basisrente – wie sie funktioniert und warum sie die ideale Altersvorsorge ist“, Stand: März 2019, https://www.ivfp.de/basisrente-2019/

5. Quelle: Bundesministerium für Finanzen, „Riester-Rente wird noch attraktiver“, Stand: August 2017, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2017-08-21-Riester-Rente-wird-noch-attraktiver.html

6. Quelle: bAV Versorgungswerk, „bAV Höchstbeitrag 2019/Rechengrößen“, Stand: November 2018, https://bav-versorgungswerk.de/allgemein/bav-hoechstbeitrag-2019-rechengroessen

7. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/4-einkommen-und-vermoegen.html

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