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Wichtiger Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der DWS

Uns ist aufgefallen, dass Betrüger im Internet und in sozialen Medien die Marke „DWS“ sowie Namen von DWS-Mitarbeitern missbrauchen. Dabei kommen gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen, sowie Apps zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass die DWS keine Facebook-Botschafterprofile oder WhatsApp-Chats betreibt.
Wenn Sie unerwartet Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, die angeblich von der DWS stammen, seien Sie vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlungen.
Verdächtige Aktivitäten können Sie an info@dws.com melden – idealerweise mit allen relevanten Dokumenten. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtlichen Behörden und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.

Al­ters­vor­sorgedepot und Früh­start-Rente

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Junger Mann mit Kaffeetasse in der Hand, der auf seinen Laptop schaut

Die wichtigsten Eckpunkte

Ab 2027 sollen das neue Altersvorsorgedepot und rückwirkend zum 1. Januar 2026 die Frühstart-Rente kommen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu werden aktuell von der Bundesregierung vorbereitet. Eine endgültige Beschlussfassung ist im ersten Halbjahr 2026 zu erwarten.

Neustart für die private Altersvorsorge

Die Bundesregierung beabsichtigt eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ein zentraler Bestandteil ist das Altersvorsorgedepot, das ohne den Zwang zu Garantien höhere Renditechancen ermöglichen und die Riester-Rente ablösen soll. Ziel ist es, die bisherigen Modelle durch flexiblere und renditestärkere Lösungen zu ersetzen, die die Chancen des Kapitalmarkts besser nutzen.[1]

Eine weitere geplante Neuerung: die Frühstart-Rente. Kinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren sollen künftig pro Monat 10 Euro vom Staat erhalten, die auf ein Altersvorsorgekonto eingezahlt werden.  Kinder sollen früh mit den Chancen des Kapitalmarkts vertraut gemacht werden und schon in jungen Jahren ein Startkapital für die private Altersvorsorge aufbauen können.[2]

Reformstart

Ab dem 1. Januar 2027 sollen die neuen Regeln gelten, um die private Vorsorge transparenter und zukunftsfähiger zu machen und eine Basis gelegt werden, um Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann es noch zu Änderungen kommen.[3]

Das neue Altersvorsorgedepot: Was ist geplant?[1]

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sollen ab 2027 alle Arbeitnehmer sein, die rentenversicherungspflichtig versichert sind, Beamte und unter bestimmten Voraussetzungen Freiberufler.[4]

Ab wann ge­ht es los?

Verträge sollen ab Januar 2027 abgeschlossen werden können. Der Vertrag muss mindestens bis zum 65. Geburtstag laufen (Ansparphase) und die Entnahmephase muss mindestens bis zum 85. Geburtstag dauern.[5]

Wie sieht die ge­plante För­der­ung aus?

Grundförderung:[1]

  • 30 Cent pro gespartem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von jährlich 1.200 Euro  (soll ab 2029 auf 35 Cent steigen).
  • 20 Cent pro gespartem Euro für Eigenbeiträge zwischen 1.201 und 1.800 Euro.
     

Zusätzliche Förderung je Kind:[1]

  • 25 Cent je eingezahlten Eigenbeitrag pro Kind (maximal 300 Euro Förderung).
  • Sonderausgabenabzug auf maximal 1.800 Euro jährlich zzgl. Förderung.
  • Nachgelagerte Besteuerung während der Auszahlphase, keine Abgeltungssteuer auf Erträge.

Wie viel kann ich ein­zah­len?

Einzahlungen bis zu 6.840 Euro jährlich sind zugelassen. Bis zu 1.800 Euro davon werden hierbei mit staatlichen Zulagen gefördert.

Jet­zt vormerken lassen. Wir in­formier­en ein­m­a­lig zum Start des neuen Al­ters­vor­sorgedepots.

Die Frühstart-Rente: Was ist geplant?[6]

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind ab 2026 alle 6-jährigen Kinder (Geburtsjahrgang 2020). Anschließend kommen jedes Jahr die neuen 6-Jährigen dazu. Für ältere Kinder können die Eltern ebenfalls einen Vertrag eröffnen und selbst einzahlen.

Ab wann ge­ht es los?

Verträge sollen ab Januar 2027 abgeschlossen werden können. Die Eltern können für ihre Kinder ein Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl abschließen. Die Laufzeit des Vertrages geht bis zur Rentenphase (mind. Alter 65).[7]

Wie viel kann ich ein­zah­len?

Folgendes ist beabsichtigt: Pro Monat und berechtigtem Kind werden 10 Euro in den Vertrag eingezahlt. Für 2026 erfolgt rückwirkend die Einzahlung in einer Summe ab Januar 2027. Die Zahlungen erfolgen bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Zusätzliche Einzahlungen durch die Eltern sind bis zur Volljährigkeit voraussichtlich zulässig.

Was passiert nach der Volljährigkeit?

Nach Volljährigkeit werden die Verträge durch die Sparer bis zur Rentenphase eigenverantwortlich weitergeführt. Auch eine Überführung in ein Altersvorsorgedepot bei einem anderen Anbieter soll möglich sein.

Stand­ard­is­iertes Konto

Falls die Eltern keinen Vertrag nach eigener Wahl abschließen, wird für die berechtigten Kinder zwangsweise ein standardisiertes Konto, z.B. bei der Deutschen Bundesbank eröffnet. Dieses Konto kann nach Erreichen der Volljährigkeit jederzeit auf ein individuelles Altersvorsorgedepot übertragen werden.[8]