Wichtiger Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der DWS
Uns ist aufgefallen, dass Betrüger im Internet und in sozialen Medien die Marke „DWS“ sowie Namen von DWS-Mitarbeitern missbrauchen. Dabei kommen gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen, sowie Apps zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass die DWS keine Facebook-Botschafterprofile oder WhatsApp-Chats betreibt.
Wenn Sie unerwartet Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, die angeblich von der DWS stammen, seien Sie vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlungen.
Verdächtige Aktivitäten können Sie an info@dws.com melden – idealerweise mit allen relevanten Dokumenten. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtlichen Behörden und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.
Aktualisiert: 16. Mai 2026
Die gesetzlichen Regelungen zum neuen Altersvorsorgedepot sind verabschiedet. Damit stehen die Details zum Nachfolgeprodukt der Riester-Rente. Start für das neue Altersvorsorgedepot ist der 1. Januar 2027. Bei der ebenfalls geplanten Frühstart-Rente steht die endgültige gesetzliche Verabschiedung noch aus. Ziel ist es, dass sie rückwirkend zum 1. Januar 2026 eingeführt wird. Die gesetzlichen Grundlagen dazu werden aktuell von der Bundesregierung vorbereitet, eine endgültige Beschlussfassung steht allerdings noch aus.
Ein zentraler Bestandteil der grundlegenden Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist das am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedete Altersvorsorgedepot, das ohne den Zwang zu Garantien höhere Renditechancen ermöglichen und die Riester-Rente ablöst. Ziel ist es, die bisherigen Modelle durch flexiblere und renditestärkere Lösungen zu ersetzen, die die Chancen des Kapitalmarkts besser nutzen.[1]
Eine weitere geplante Neuerung: die Frühstart-Rente. Kinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren sollen künftig pro Monat 10 Euro vom Staat erhalten, die auf ein Altersvorsorgekonto eingezahlt werden. Kinder sollen früh mit den Chancen des Kapitalmarkts vertraut gemacht werden und schon in jungen Jahren ein Startkapital für die private Altersvorsorge aufbauen können.[2]
Verträge können ab Januar 2027 abgeschlossen werden. Der Vertrag muss mindestens bis zum 65. Geburtstag laufen (Ansparphase) und die Entnahmephase muss mindestens bis zum 85. Geburtstag dauern.
Die Förderung erfolgt künftig prozentual:
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro jährlich.
Eltern erhalten künftig eine besonders hohe Förderung für geringe Eigenbeiträge: Bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro beträgt die Förderung für Kinder 100 %. Damit werden insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen gezielt unterstützt.
Einzahlungen bis zu 6.840 Euro jährlich sind zugelassen. Bis zu 1.800 Euro davon werden hierbei mit staatlichen Zulagen gefördert.
Berechtigt sind ab 2026 alle 6-jährigen Kinder (Geburtsjahrgang 2020). Anschließend kommen jedes Jahr die neuen 6-Jährigen dazu. Für ältere Kinder können die Eltern ebenfalls einen Vertrag eröffnen und selbst einzahlen.
Verträge sollen ab Januar 2027 abgeschlossen werden können. Die Eltern können für ihre Kinder ein Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl abschließen. Die Laufzeit des Vertrages geht bis zur Rentenphase (mind. Alter 65).
Folgendes ist beabsichtigt: Pro Monat und berechtigtem Kind werden 10 Euro in den Vertrag eingezahlt. Für 2026 erfolgt rückwirkend die Einzahlung in einer Summe ab Januar 2027. Die Zahlungen erfolgen bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Zusätzliche Einzahlungen durch die Eltern sind bis zur Volljährigkeit voraussichtlich zulässig.
Nach Volljährigkeit werden die Verträge durch die Sparer bis zur Rentenphase eigenverantwortlich weitergeführt. Auch eine Überführung in ein Altersvorsorgedepot bei einem anderen Anbieter soll möglich sein.
Falls die Eltern keinen Vertrag nach eigener Wahl abschließen, wird für die berechtigten Kinder zwangsweise ein standardisiertes Konto, z.B. bei der Deutschen Bundesbank eröffnet. Dieses Konto kann nach Erreichen der Volljährigkeit jederzeit auf ein individuelles Altersvorsorgedepot übertragen werden.