Wichtiger Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der DWS
Uns ist aufgefallen, dass Betrüger im Internet und in sozialen Medien die Marke „DWS“ sowie Namen von DWS-Mitarbeitern missbrauchen. Dabei kommen gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen, sowie Apps zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass die DWS keine Facebook-Botschafterprofile oder WhatsApp-Chats betreibt.
Wenn Sie unerwartet Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, die angeblich von der DWS stammen, seien Sie vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlungen.
Verdächtige Aktivitäten können Sie an info@dws.com melden – idealerweise mit allen relevanten Dokumenten. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtlichen Behörden und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.
13.08.2026
Für die Frühstart-Rente liegt seit Juli 2026 ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vor [1]. Danach soll der Staat den Vermögensaufbau von Kindern und Jugendlichen über ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot fördern. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; Änderungen sind möglich.
Die Frühstart-Rente soll Kinder und Jugendliche frühzeitig an die kapitalgedeckte Altersvorsorgeheranführen sowie die Finanzbildung und das Kapitalmarktverständnis stärken. Anspruchsberechtigte Kinder sollen vom sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die Förderung soll in ein individuelles Standard-Altersvorsorgedepot eingezahlt werden, sofern ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.
Für den individuellen Vertrag soll nach dem Referentenentwurf der zertifizierte Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge maßgeblich sein. Für diesen gelten besondere gesetzliche Vorgaben, unter anderem eine Kostenbegrenzung sowie besondere Regelungen für Minderjährige. Für Kinder ohne individuelles Depot erfolgt eine staatliche Kollektivanlage am Kapitalmarkt. Das angesparte Startkapital aus der Kollektivanlage kann später in einen individuellen Vertrag übertragen werden.
Wie funktioniert das Modell?
Förderberechtigt sind Kinder zwischen 6 und 18 Jahren mit erstem Wohnsitz im Inland. Eltern sollen für ihre Kinder ein individuelles Altersvorsorgedepot bei einem zertifizierten Anbieter ihrer Wahl eröffnen können. Das Frühstart-Rentenvermögen dient ausschließlich der Altersvorsorge. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
Die Förderung erfolgt über zertifizierte Verträge mit gesetzlichem Kostendeckel. Bis zur Volljährigkeit dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
Wichtig: Die Frühstart-Rente soll nach dem Referentenentwurf ausschließlich dem frühen Aufbau einer privaten Altersvorsorge dienen. Eine Verwendung für private Konsumzwecke ist nicht vorgesehen.
Wird kein individueller Altersvorsorgedepot-Vertrag abgeschlossen, soll die Förderung nach dem Referentenentwurf kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Verwaltung der Mittel soll durch die Deutsche Bundesbank erfolgen. Die Anlage soll global diversifiziert ausschließlich in Aktien oder Aktienfonds erfolgen.
Ein späterer Abruf des Startkapitals aus der kollektiven Anlage soll bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich sein, wenn ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird. Erfolgt der Vertragsschluss erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres, verfällt der Anspruch auf Zahlung einer Frühstartrente.
Die gesetzliche Rente basiert auf dem Umlageprinzip: Die Beiträge der heutigen Arbeitnehmer finanzieren die Renten der aktuellen Ruheständler. Anders formuliert: Das Geld, das heute eingezahlt wird, landet nicht auf einem persönlichen Rentenkonto, sondern wird sofort weitergereicht. Kapitalgedeckte Vorsorge funktioniert anders: Hier wird tatsächlich personengebunden Vermögen aufgebaut, das über die Jahre potenziell wachsen und vom Zinseszinseffekt profitieren kann.
Am 12.08.2026 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Deutschland steht vor großen demografischen Herausforderungen: Immer mehr Menschen gehen in Rente, während die Zahl der Beitragszahler sinkt.[2] Das Umlagesystem stößt dadurch an seine Grenzen. Eine kapitalgedeckte Ergänzung kann helfen, die Lücke zu schließen – weil investiertes Geld über Jahrzehnte am Markt wachsen kann.
Wer jung beginnt und lange dabeibleibt, kann besonders stark profitieren. Denn der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass nicht nur die Einzahlungen verzinst werden, sondern auch die bereits erzielten Gewinne. So wächst das Vermögen mit der Zeit potenziell immer schneller.
Anmerkung: Bei den obigen Zahlen handelt es sich um Beispielrechnungen. Die Rendite einer konkreten Anlage hängt von den jeweiligen Marktbedingungen und dem gewählten Anlageprodukt ab und kann deutlich von der angenommenen Rendite abweichen.
Quelle: DWS International GmbH, unverbindliche Beispielrechnung zu Illustrationszwecken.
Jeder spart für sich selbst – unabhängig von der demografischen Entwicklung. Kapitalgedeckte Vorsorge entkoppelt die Altersabsicherung vom Umlagesystem. Bis zur Volljährigkeit liegt die Kontrolle bei den Eltern: Das Depot lässt sich jederzeit einsehen, die Entwicklung nachvollziehen.
Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstart-Rente noch nicht abgeschlossen ist, können Eltern bereits heute unabhängig davon Möglichkeiten zum langfristigen Vermögensaufbau für Kinder prüfen. Bestehende Fondssparpläne sind jedoch von der geplanten gesetzlichen Frühstart-Rente und dem künftigen Standarddepot-Vertrag zu unterscheiden.
Kleine monatliche Beträge in einen Fondssparplan können langfristig einen großen Unterschied machen – und den Nachwuchs Schritt für Schritt an den Kapitalmarkt heranführen.