10. Jul 2020 Altersvorsorge

Vermögenswirksame Leistungen: Günstige Geldgeschenke für Arbeitnehmer

Der Fachkräftemangel grassiert, Ausbildungsbetriebe haben es schwer, geeigneten Nachwuchs zu finden. Vermögensbildende Leistungen können ein günstiger Baustein sein, Mitarbeiter an die Firma zu binden.

  • Vermögenswirksame Leistungen sind ein einfaches und sinnvolles Instrument für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.
  • Sie eignen sich besonders für junge Arbeitnehmer und Auszubildende, weil diese die Chance haben, über viele Jahre Vermögen zu bilden.
  • Ein weiterer Vorteil: Der Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist überschaubar.
5 Minuten Lesezeit

Bis zu 20 % Zuschüsse zu den Vermögenswirksamen Leistungen, die ein Arbeitnehmer in einen Aktienfondssparplan einzahlt, gibt es vom Staat noch einmal obendrauf.

Am ersten Ausbildungstag ist jeder aufgeregt, denn es zählt der erste Eindruck. Die neuen Azubis haben sich herausgeputzt. Und auch der Chef zeigt sich von seiner besten Seite. Schließlich war es gar nicht einfach, die Ausbildungsplätze zu besetzen.

Firmeninhaber sollten sich überlegen, wie sie die Nachwuchskräfte finden – und an sich binden. Auch erfahrene Fachkräfte, die vielfach kaum noch zu finden sind, gilt es möglichst lange im eigenen Betrieb zu halten.[1] Der Fachkräftemangel führt häufig dazu, dass Handwerksbetriebe lukrative Aufträge gar nicht erst annehmen können, weil das notwendige Personal fehlt.

Um dem Nachwuchsmangel im Handwerk entgegenzuwirken, hat der Bundestag beschlossen, dass Auszubildende, die 2020 ihr erstes Lehrjahr absolvieren, in der Regel einen Mindestlohn von 515 Euro im Monat beziehen sollen[2] – in einigen Berufsfeldern wie der Friseur- oder Bodenleger-Branche ein deutlicher Schritt nach vorn. Neben einem Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr oder Zuschüssen zu Führerscheinprüfung oder Kantinenessen können Unternehmen neuen wie bewährten Mitarbeitern auch Vermögenswirksame Leistungen (VL) anbieten. Ein attraktives Plus für beide Seiten.

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Quizfrage

Wie hoch müssen Vermögenswirksame Leistungen sein, damit der Fiskus sie mit dem Höchstbetrag fördert?

Quelle: Lohnsteuer kompakt FAQs, https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2019/117/vermoegenswirksame_leistungen

Nach Tarifvertrag – oder freiwillig

Wo Tarifverträge bestehen, gehören VL häufig verpflichtend zum Lohnbestandteil. Allerdings hat es für Arbeitgeber auch klare Vorteile, die VL freiwillig zu zahlen. Deren Höhe muss zwischen 6,65 Euro im Monat und höchstens 40 Euro pro Monat betragen. Anders als beim Gehalt zahlt der Arbeitgeber keine Sozialabgaben auf die zusätzlichen Leistungen. Zudem sind Vermögenswirksame Leistungen ähnlich wie Fortbildungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar – auch das macht sie für den Chef möglicherweise interessanter als beispielsweise eine Lohnerhöhung.

Für Arbeitnehmer, insbesondere die jungen Fachkräfte von morgen, sind diese zusätzlichen Geldgeschenke ohnehin attraktiv – auch wenn es „nur“ wenige Euro im Monat sind. Es handelt sich schließlich um zusätzliche Leistungen, für die sie nichts anderes tun müssen, als sie einmal zu beantragen.

VL-Sparer können beim Staat eine Arbeitnehmersparzulage beantragen.

Besonders geeignet für Berufseinsteiger

Insbesondere Berufseinsteiger haben so die Möglichkeit, über viele Jahre Vermögen aufzubauen und von den Zinseszinsen oder – bei Aktienfonds – von der Wiederanlage der Dividenden und langfristigen Kurssteigerungen zu profitieren. Zudem können VL-Sparer beim Staat eine Arbeitnehmersparzulage beantragen, die den regelmäßigen Sparbetrag noch einmal zusätzlich aufstockt. Der Arbeitgeber muss sich darum nicht kümmern, er kann aber auf diese Möglichkeit hinweisen. Einzige Voraussetzung für die Sparzulage: Das zu versteuernde Einkommen des VL-Sparers darf 20.000 Euro nicht übersteigen, bei gemeinsam veranlagten Paaren liegt die Obergrenze bei 40.000 Euro. Für junge Auszubildende ein perfektes Bonbon!

Ein Rechenbeispiel: Eine junge Auszubildende erhält von ihrem Chef Vermögenswirksame Leistungen und beauftragt die Personalabteilung, monatlich 40 Euro in einen VL-fähigen Aktienfonds zu überweisen. Zusätzlich erhält sie vom Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage in voller Höhe – bei Aktienfonds sind das im Jahr noch einmal 80 Euro. Nach drei Jahren, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist, sind insgesamt 1.440 Euro in den VL-Sparplan geflossen. Nach sieben Jahren, wenn der VL-Sparplan unverändert weitergelaufen ist, hat die junge Fachkraft bereits ein Vermögen von 3.732,81 Euro zusammengespart.

Vermögenswirksame Leistungen für alle

Wie funktioniert das Ganze? Der Arbeitnehmer teilt der Personalabteilung des Betriebs mit, in welchen VL-fähigen Vertrag die Leistungen eingezahlt werden sollen. Das kann ein Aktienfonds- oder Banksparplan, ein Bausparvertrag oder ein Immobilienkredit sein.[3] Die vereinbarte Summe entnimmt der Arbeitgeber dem Nettogehalt und überweist sie direkt in den entsprechenden Vertrag. Es gilt übrigens das Prinzip der Gleichbehandlung. Wer seinen Lehrlingen VL anbietet, muss sie auch allen übrigen Mitarbeitern gewähren, ganz gleich, wie hoch deren Gehalt ist oder ob sie nur befristet beschäftigt sind. Die Obergrenze von 40 Euro im Monat bleibt bestehen, ungeachtet der Lohnstufe des Mitarbeiters.

VL-Verträge laufen über sieben Jahre: Sechs Jahre lang wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht das Vermögen und ist anschließend frei verfügbar. Der Arbeitnehmer kann es sich auszahlen lassen oder die Summe in einen neuen Vertrag überführen, wo sie weiter für ihn „arbeitet“. Damit dem Arbeitnehmer keine Vermögenswirksamen Leistungen entgehen, kann er bereits während des Ruhejahres, wenn in den Vertrag keine Leistungen mehr eingezahlt werden, einen neuen Vertrag abschließen. Dann bittet er seinen Arbeitgeber, die VL in den neuen Vertrag einzuzahlen. Sobald das Vermögen aus dem ersten Vertrag verfügbar ist, kann es in den neuen Vertrag fließen– damit es auch weiterhin Rendite bringt.

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Mehr entdecken

1. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, „Fachkräfte für Deutschland“, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/fachkraeftesicherung.html, Stand: Februar 2020

2. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „Mindestvergütung für Auszubildende tritt in Kraft“, https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-gesetze-mindestausbildungsverguetung.html, Stand: Januar 2020

3. Quelle: https://www.billomat.com/lexikon/v/vermoegenswirksame-leistungen-vwl/

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