Wichtiger Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der DWS
Uns ist aufgefallen, dass Betrüger im Internet und in sozialen Medien die Marke „DWS“ sowie Namen von DWS-Mitarbeitern missbrauchen. Dabei kommen gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen, sowie Apps zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass die DWS keine Facebook-Botschafterprofile oder WhatsApp-Chats betreibt.
Wenn Sie unerwartet Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, die angeblich von der DWS stammen, seien Sie vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlungen.
Verdächtige Aktivitäten können Sie an info@dws.com melden – idealerweise mit allen relevanten Dokumenten. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtlichen Behörden und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.
Die Ausschüttung des offenen Immobilienfonds grundbesitz global erfolgt am 16. Juli 2025. Die gesamte Ausschüttungssumme des Fonds beläuft sich auf rund 62,8 Mio. Euro.
| Anteilklasse RC (ISIN DE0009807057) | |
| Ausschüttungsbetrag (je Anteil) | 1,00 Euro (nach 0,55 Euro im Vorjahr) |
| Steuerfreier Anteil[1] | 80% (0,20 Euro je Anteil) einkommensteuerfrei |
| Ausschüttungsrendite | 2,00% |
| Wiederanlagerabatt | 3% auf den jeweiligen Ausgabepreis (bis zum 19. September 2025) |
grundbesitz global – Wertentwicklung Anteilklasse RC (Jährliche Wertentwicklung in %)
Abhängigkeit von der Entwicklung der jeweiligen Immobilienmärkte.
Preisänderungsrisiko: Der Anteilwert kann jederzeit unter den Einstandspreis fallen, zu dem ein Anleger den Anteil erworben hat, aufgrund von: Vermietungs- und Bewertungsrisiken, Zinsänderungsrisiken, Währungskursrisiken, Risiken aus Währungskursabsicherungsgeschäften.
Besonderes Preisänderungsrisiko: Gesetzliche Mindesthaltefrist (24 Monate) und Rückgabefrist (12 Monate) können das Preisänderungsrisiko erhöhen, falls der Anteilwert in diesem Zeitraum unter den Einstandspreis bzw. unter den Anteilwert zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung fällt.
Liquiditätsrisiko: keine Rückgabe von Anteilen zum gewünschten Zeitpunkt, verbunden mit dem Risiko für den Anleger, über sein eingesetztes Kapital für einen gewissen Zeitraum – unter Umständen auch längerfristig – nicht verfügen zu können. Neuanleger (d. h. Anteilerwerb nach dem 21. Juli 2013) können anders als Bestandsanleger nicht von einem Freibetrag profitieren, sondern müssen stets die o. g. Mindesthalte- und Rückgabefrist einhalten.