Eine langersehnte Fernreise? Ein neues Auto? Oder die Designer-Lampe? Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL – können hier als ein wichtiger Baustein für den Vermögensaufbau dienen. Durch vermögenswirksame Leistungen kann gleich doppelt profitiert werden, da sowohl der Arbeitgeber als auch der Staat beim Sparen unterstützen.
Mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Aber nur rund 13 Millionen machen davon Gebrauch – so verfallen rund 1,6 Milliarden Euro an Ansprüchen.[1]
Die förderfähigen VL-Anlageformen sind dabei gesetzlich vorgegeben. Anlegern stehen verschiedene Anlageformen zur Auswahl, unter anderem: Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag und die Tilgung eines Immobilienkredites. Der Fondssparplan kann hier besonders lukrativ sein, denn der Anleger erhält über die Arbeitnehmersparzulage die höchste staatliche Förderung und partizipiert gleichzeitig am Aktienmarkt, was eine höhere Rendite versprechen kann.
Die DWS bietet eine breite Palette von Fonds für das VL-Sparen an. Darunter auch den globalen Aktienfonds DWS ESG Akkumula, der bereits seit 1961 ganze Generationen von Anlegern beim Vermögensaufbau begleitet.
Beispielrechnung:
Beispielrechnung:
Die Einzahlung in einen VL-Sparplan beginnt im Alter von 30 Jahren und läuft durch bis zum Renteneintritt im 67. Lebensjahr. Somit erstreckt sich die Einzahlungsphase auf 36 Jahre, im 37. Jahr ruht der Sparplan. Anschließend erfolgt die Auszahlung des gebildeten Kapitals.
* Wertentwicklung der Vergangenheit, simuliert oder tatsächlich realisiert, sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Das Kapital bei Auszahlung ist nicht garantiert. Die Berechnung basiert auf vergangenen, realen Kurswerten zum 31.01.2024 nach Kosten (Ausgabeaufschlag 5%) dar. Weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten). Annahme: Der maximale VL-Arbeitgeberzuschuss von 40€ pro Monat werden über einen Zeitraum von 36 Jahren in den DWS ESG Akkumula LC angelegt. Im 37. Jahr ruht der VL-Fondssparplan für ein Jahr bis zur Auszahlung. ** Die Arbeitnehmersparzulage wird während der Vertragslaufzeit in den VL-Fondssparplan eingezahlt. Zur vereinfachten Darstellung ist die Arbeitnehmersparzulage in diese Berechnung nicht eingeflossen.
Anteilklasse |
LD |
Anteilsklassen-Währung |
EUR |
ISIN |
DE000DWS2D66 |
WKN |
DWS2D6 |
Ausgabeaufschlag |
bis zu 5,0% |
Kostenpauschale |
1,450% p.a. |
Laufende Kosten (Stand 30.09.2023) |
1,450% |
zzgl. Vergütung aus Wertpapierleihe |
0,004% |
Ertragsverwendung |
Ausschüttung |
Die Anlagepolitik wird unter anderem durch ökologische und soziale Aspekte, sowie die Grundsätze einer guten Unternehmensführung definiert. Das Fondsmanagement wendet bei der Auswahl der Unternehmen den DWS eigenen ESG-Filter „DWS ESG Investment Standard“ an. Mindestens 75% des Fondsvermögens werden in Vermögensgegenständen angelegt, die durch den DWS ESG Investment Standard abgedeckt sind.
Wenn ein Unternehmen durch seine Wirtschaftsaktivität einen positiven Beitrag zu mindestens einem der SDGs der Vereinten Nationen erzielt und dabei nicht gegen ein anderes Ziel verstößt, sowie Prinzipien einer guten Unternehmensführung einhält, wird diese als nachhaltige Investition gewertet.
Mindestanteil nachhaltiger Investitionen[2] | 15% |
Der Anteilwert kann unter den Kaufpreis fallen, zu dem der Kunde den Anteil erworben hat.
Private Einzahlungen durch den Arbeitnehmer in seinen VL-Vertrag sind grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche VL-Einzahlungen müssen durch den Arbeitgeber erfolgen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die VL-Raten direkt vom Gehalt durch den Arbeitgeber freiwillig in einen VL-Vertrag abzuführen. Dies kann sich insbesondere lohnen, wenn man sich innerhalb der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage bewegt.
Grundsätzlich sollte der gewählte Fonds zu Ihren Bedürfnissen, Erfahrungen und Ihrem Risikoprofil passen. Ein erfahrener Berater hilft Ihnen hierbei sicherlich gerne weiter. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Gesetzgeber hat hier gewisse Vorgaben erlassen. Der Aktienanteil am Fondsvermögen eines VL-fähigen Fonds muss mindestens 60% betragen. Aus diesem Grund können wir nicht alle unsere DWS Fonds als VL-fähig deklarieren. Alle VL-fähigen Fonds finden Sie hier.
1. Quelle: Ebase (2018), https://fnz.de/fileadmin/user_upload/PM_ebase_Regionalatlas_Vermoegenswirksame_Leistungen.pdf, abgerufen am 11.05.2024.
2. Der Anteil an nachhaltigen Anlagen gemäß Artikel 2 Absatz 17 SFDR im Portfolio wird proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die sich als nachhaltig qualifizieren.