Das Anlagekonzept verbindet Renditechancen mit Risikoaspekten. Das Konzept beruht auf aktivem Management der Kundendepots.
Über die Zusammensetzung des Kundendepots entscheiden Faktoren wie z.B. die jeweilige Vertragslaufzeit, die aktuelle Marktlage sowie die laufenden Beiträge des Kunden. Bieten sich Chancen am Aktienmarkt, investiert das aktive Management vermehrt in aussichtsreiche Aktienfonds. Geraten die Aktienmärkte dagegen weltweit ins Stocken, oder sind die Zinsen am Kapitalmarkt niedrig, wächst der defensivere Anleihenanteil im Depot.
Sprechen Sie ihren Berater auf die "TopRente für Geringverdiener" an. Er wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich sein.
Bitte fügen Sie Ihrem ausgefüllten Antrag zusätzlich eine Kopie Ihrer Dezember-Einkommensabrechnung aus dem Vorjahr oder Ihre aktuelle Hartz-IV-Bescheinigung bei. Ihr Berater sendet die kompletten Unterlagen an die DWS.
Name | Category | Lang | Date | Type | Size |
KID DWS Euro Reserve | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 141 KB | |
KID DWS Top Balance | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 133 KB | |
KID DWS Top Dynamic | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 135 KB | |
KID DWS Vorsorge Rentenfonds 10Y | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 142 KB | |
KID DWS Vorsorge Rentenfonds 15Y | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 139 KB | |
KID DWS Vorsorge Rentenfonds 1Y | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 128 KB | |
KID DWS Vorsorge Rentenfonds 3Y | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 137 KB | |
KID DWS Vorsorge Rentenfonds 5Y | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 137 KB | |
KID DWS Vorsorge Rentenfonds 7Y | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 139 KB | |
KID DWS Vorsorge Rentenfonds XL Duration | Wesentliche Anlegerinformation | DE | 10.02.2017 | 136 KB |
Name | Category | Lang | Date | Type | Size |
DWS TopRente/Flyer, 7/19 | Broschüre/Flyer | DE | 19.07.2019 | 1 MB | |
DWS TopRente/Flyer, Geringverdiener, 7/19 | Broschüre/Flyer | DE | 19.07.2019 | 2 MB |
Name | Category | Lang | Date | Type | Size |
Anbieterwechsel DWS RiesterRente Premium und DWS TopRente zur Deutsche AM (SFFM 906 RRP) |
Service-Formular | DE | 01.07.2017 | 920 KB | |
Altersvorsorge - Änderung der Vertragslaufzeit DWS TopRente (TFFM 9064 TR) |
Service-Formular | DE | 17.03.2016 | 39 KB | |
Altersvorsorge - Beitragszahlungen/ Beitragsfreistellung (SFFM 115) |
Service-Formular | DE | 17.03.2016 | 2 MB | |
Altersvorsorge - Vollmacht für den Todesfall Frankfurt (SFFM 123T) |
Service-Formular | DE | 17.03.2016 | 520 KB |
1 . Die DWS Investment GmbH sagt zu, dass Ihnen zum Beginn der Auszahlungsphase - vorbehaltlich Anbieterwechsel / Teilkündigung - mindestens die Summe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zuzüglich Zulagen für die Auszahlungsphase zur Verfügung steht. Bei der Garantie handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Rendite.
2 . Für die Gewährung einer ungekürzten Zulage müssen Sie einen Mindestbeitrag einzahlen. Dieser beträgt für Pflichtversicherte 4 % der in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahrs, mindestens jedoch 60 € pro Jahr. Wenn Sie mittelbar zulageberechtigt sind, müssen Sie mindestens 60 € pro Jahr einzahlen. Für im Jahr 2008 oder später geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 €. Ansonsten beträgt sie 185 €. Sie wird für jedes Kind gewährt, für das Kindergeld ausgezahlt wird.
3 . Leistungen aus dem DWS TopRente Vertrag (gefördert und ungefördert) zählen nicht zu den Kapitaleinkünften, sondern zu den sogenannten Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 5 EStG). Auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen werden in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Soweit Leistungen in der Auszahlungsphase auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Leistung und den auf sie entrichteten Beträgen zu versteuern; es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern, wenn eine Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsschluss erfolgt.
4 . Es erfolgt eine förderschädliche Auszahlung des Guthabens an die Erben oder eine förderunschädliche Übertragung auf einen Riester-Vertrag des Ehe-/Lebenspartners. Voraussetzung: Die Ehe-/ Lebenspartner haben zum Todeszeitpunkt des Erblassers nicht dauernd getrennt gelebt und haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem EU- oder EWR-Staat. Als Lebenspartner zählt ein Lebenspartner im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemäß LPartG. Es kann Erbschaftssteuer anfallen. Zu Beginn der Auszahlungsphase wird ein Teil des Vertragsguthabens für den Erwerb einer Leibrente verwendet. Dieses „Leibrenten-Kapital“ kann nicht vererbt werden. Mit Beginn der Leibrentenphase endet der Vertrag im Todesfall ohne jede weitere Auszahlung.
5 . Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeitigen Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die oben beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen.