Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldzahlungen, die der Arbeitgeber für seine Arbeiter, Angestellten oder Auszubildenden leistet. Vermögenswirksame Leistungen können zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zum Arbeitslohn sein. Man kann aber auch einen Teil seines Lohnes vom Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen überweisen lassen .
Für den Erwerb von Fondsanteilen fällt ein Ausgabeaufschlag an. Die genaue Höhe entnehmen Sie den wesentlichen Anlegerinformationen des jeweiligen Fonds. Des Weiteren fällt eine pauschale Depotführungsgebühr an.
Aktuell ist eine Besparung ausschließlich in aktiv gemanagte Fonds möglich. Eine Liste aller VL-fähigen Fonds finden Sie über folgenden Link: VL-Fonds der DWS
Die Eröffnung eines VL-Fonds ist nur in einem Einzeldepot möglich.
Sie können aktuell nur die Entwicklung Ihres VL-Fonds online einsehen. Transaktionen jeglicher Art können Sie online, aufgrund der gesetzlichen Haltefrist, nicht durchführen. Zugangsdaten für unser Online-Depot können Sie bequem hier beantragen:
Ein VL-Fonds ist für Einzahlung in Höhe des maximal geförderten Sparbeitrags konzipiert. Sofern weitere Einzahlungen gewünscht sind, empfehlen wir diese in einen privaten Sparplan einzuzahlen. Diesen können Sie ganz bequem zu Ihrem VL-Fonds, im selben Depot, eröffnen.
1 . Wertentwicklungen der Vergangenheit, [simuliert oder tatsächlich realisiert], sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Wertentwicklung eines VL-Sparplans kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Bei der Berechnung wurde ein Ausgabeaufschlag von 5 Prozent und ein Depotentgelt in Höhe von 56 Euro über die gesamte Laufzeit zugrunde gelegt. Steuerliche Aspekte wurden nicht berücksichtigt. Quelle: DWS International GmbH, Stand 04/2019.