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Wichtiger Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der DWS

Uns ist aufgefallen, dass Betrüger im Internet und in sozialen Medien die Marke „DWS“ sowie Namen von DWS-Mitarbeitern missbrauchen. Dabei kommen gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen, sowie Apps zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass die DWS keine Facebook-Botschafterprofile oder WhatsApp-Chats betreibt.
Wenn Sie unerwartet Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, die angeblich von der DWS stammen, seien Sie vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlungen.
Verdächtige Aktivitäten können Sie an info@dws.com melden – idealerweise mit allen relevanten Dokumenten. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtlichen Behörden und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.

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FAQ

FAQ-Kat­egori­en

DWS BasisRente Premium

DWS BasisRente Premi­um

Fra­gen zur Aus­zahlung­s­phase

Wie hoch sind die Beiträge für die Leibrente ab dem Renteneintritt?

Das ist aus heutiger Sicht schwer zu prognostizieren, da die dann gültigen Rechnungsgrundlagen der Versicherer nicht vorhersehbar sind. Ausschlaggebend sind der dann gültige Garantiezins der Versicherer, die dann angebotenen Arten von Leibrenten (klassische, fondsgebundene und andere Konzepte) sowie die Kosten und die dann aktuellen Rententafeln der Deutschen Aktuarvereinigung.

Entstehen für den Abschluss der Leibrente zusätzliche Abschlusskosten?

DWS verzichtet auf mögliche Provisionen für den Abschuss der Rentenversicherung.

Entstehen in der Rentenphase zusätzliche Kosten?

In der Rentenphase fällt weiterhin die jährliche Depotgebühr von derzeit 19,00 Euro an. Diese wird zur Deckung der bei DWS entstehenden Kosten während der Rentenphase herangezogen. Dies schließt u. a. die Erstellung der jährlichen Rentenbezugsmitteilung und den Aufwand der Auszahlung der Leibrente ein. Die Gebühr wird monatlich von der gezahlten Leibrente in Abzug gebracht. Zusätzlich entstehen Kosten des Versicherungspartners der DWS. Diese Kosten stehen erst bei Rentenbeginn fest. Rechtzeitig vor Rentenbeginn werden wir Sie über die Details informieren.

Welche Möglichkeiten der Hinterbliebenenabsicherung gibt es für die Rentenphase?

Wir bieten auch in der Rentenphase eine vergleichbare Hinterbliebenenabsicherung wie in der Ansparphase, d. h. eine lebenslange Rente für den berechtigten Ehepartner/Lebenspartner. Sollte kein Ehepartner/Lebenspartner vorhanden sein, kann eine zeitlich befristete Waisenrente für die berechtigten Kinder gezahlt werden. Voraussetzung der Hinterbliebenenabsicherung ist, dass der Kunde diesen Tarif bei Rentenbeginn ausgewählt hat.

Was passiert, wenn ich in der Rentenphase sterbe?

Falls der entsprechende Rententarif gewählt wurde, wird eine Leistung an den hinterbliebenen Ehepartner/Lebenspartner oder – wenn kein Ehepartner/Lebenspartner vorhanden ist – an versorgungsberechtigte Kinder erbracht. Sofern keine Hinterbliebenenabsicherung für die Rentenphase vereinbart wurde, erfolgt keine weitere Zahlung.

Wie hoch ist die Leibrente, die DWS Investments beim Versicherer abschließt?

Die lebenslange monatliche Rente ergibt sich auf der Grundlage der geleisteten Eigenbeiträge und der von der DWS erwirtschafteten Rendite zuzüglich möglicher erwirtschafteter Überschüsse des Versicherers.

Kon­takt

Rufen Sie uns an! Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar: Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr.
info@dws.com
+49 69 910 12371

Fra­gen zu ge­set­z­lichen & steuer­lichen Rah­men­bedin­gun­gen

Wie werden die Beiträge in der Ansparphase steuerlich behandelt?*

Die Beiträge können im Rahmen der Höchstbeträge zu einem bestimmten, jährlich ansteigenden Prozentsatz als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b, Abs. 3 EStG). Für die Beiträge gilt zusammen mit Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungswerken ein jährlicher Höchstbetrag. Es ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Personenkreise (z. B. Beamte) dieser Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen ist.

*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.

Wie erfolgt die Besteuerung der Rentenleistungen?*

Rentenleistungen zur DWS BasisRente Premium unterliegen als Sonstige Einkünfte der nachgelagerten Besteuerung zum bei Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz (gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG).

Im Alter ist der Steuersatz voraussichtlich nicht mehr so hoch wie zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. Die Besteuerung in der Rentenphase ist unabhängig davon, ob und wieweit Vorsorgeaufwendungen in der Ansparphase tatsächlich steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind. Der Gesetzgeber sieht eine Übergangsphase für die Einführung der vollständigen nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen vor. Dies bedeutet: Der Umfang der Besteuerung richtet sich nach dem steuerpflichtigen Anteil des Jahresbetrags der Rente.Der für den steuerpflichtigen Anteil der Rente anzuwendenden Prozentsatz bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Dieser Prozentsatz erhöht sich bis zum Jahr 2020 um jeweils zwei Prozentpunkte pro Jahr, danach bis zum Jahr 2040 um einen Prozentpunkt, so dass erstmals ab 2040 der Jahresbetrag der Rente zu 100 % steuerpflichtig ist. Bei z.B. im Jahr 2025 beginnender Rentenphase beträgt der Besteuerungsanteil 85 %. Der ermittelte steuerfreie Teil der Rente bleibt lebenslang konstant. Das bedeutet: Eventuelle Rentenerhöhungen müssen anschließend unabhängig von dem Jahr des Renteneintritts vollständig versteuert werden.

*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.

Wie ist die steuerliche Behandlung von Hinterbliebenenrenten geregelt?*

Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen aus Basisrenten-Verträgen der nachgelagerten Besteuerung. Dies trifft demnach auch für die Hinterbliebenenrente (Witwen-/Waisenrente) zu.

*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.

Fällt bei der DWS BasisRente Premium Abgeltungsteuer an?*

Nein. Da Leistungen aus Basisrenten-Verträgen erst in der Auszahlungsphase als Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG) besteuert werden, fällt für den Anleger weder in der Ansparphase noch in der Auszahlungsphase Abgeltungsteuer an.

*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.

CRC 077265 (07/2020) (06.2026)
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