Neue Fonds finden Sie über die Fondssuche in der DWS Investment App und der neuen DWS Depot online Version. Klicken Sie einfach auf das Lupen-Symbol am oberen Bildschirmrand. Sie finden Fonds per Schlagwortsuche (beispielsweise „Top Dividende“, „ETF“ oder „USA“) oder über die Eingabe der WKN oder ISIN. Die Suchergebnisse unterscheiden zwischen Fonds der DWS und Fonds von Drittanbietern. Sie können außerdem Filter setzen und Favoriten speichern.
DWS-Neukunden können direkt in unserem Hause oder über fast allen Banken, Sparkassen und Finanzberater ein Depot eröffnen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Ein besonderer Vorteil: Mit DWS Depot Online bietet Ihnen DWS Direkt den schnellen und unkomplizierten Online-Zugang zu Ihren DWS-Fonds und vielen nützlichen Funktionen rund um die Online-Depotführung.
Informationen und Beratung zu Fonds von DWS erhalten Sie außerdem bei allen Geschäftsstellen der Deutschen Bank AG. DWS ist ein Unternehmen der Deutschen Bank Gruppe.
Für die Eröffnung eines DWS Depots empfehlen wir eine Anlagesumme ab 500 Euro. Bei regelmäßigen Einzahlungen (Sparplan) wird ein Betrag ab 50 Euro empfohlen. Darüber hinaus sind Einmalzahlungen in beliebiger Höhe - und im DWS Depot Online Transaktionen bereits ab 1 Euro - jederzeit möglich.
Hier können Sie die gewünschten Antragsformulare herunterladen. Sie können diesen Antrag ausdrucken und tragen alle erforderlichen Angaben von Hand ein. Neukunden nutzen bitte für das PostIdent-Verfahren den PostIdent-Cupon (Den Versand der Unterlagen zur DWS übernimmt in diesem Falle die Post.). Bitte Unterschrift nicht vergessen. Senden Sie den Antrag im Original an DWS Investment GmbH, 60612 Frankfurt.
DWS-Fondspreise werden börsentäglich in verschiedenen Medien veröffentlicht:
Unter www.dws.de, im DWS Depot Online oder im Finanzteil großer Tages- und Wirtschaftszeitungen, z. B. in FAZ, Handelsblatt, Börsen-Zeitung.
Bei ausschüttenden Fonds erhalten Anteilseigner in der Regel eine jährliche Ausschüttung. Der Anteilspreis des Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung rechnerisch um den Ausschüttungsbetrag.
Welche Größen werden in die Ausschüttungen miteinbezogen?
Typisch sind die im betreffenden Geschäftsjahr angefallenen ordentlichen Erträge wie Zinsen und Dividenden. Auch außerordentliche Erträge können berücksichtigt werden. Zu den außerordentlichen Erträgen gehören beispielsweise realisierte Kursgewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und realisierte Bezugsrechtserlöse.
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet. Der Fonds verwendet sie zum Erwerb weiterer Vermögenswerte.
Ob ein Fonds ausschüttet oder thesauriert, hängt von der Anlagepolitik und dem Charakter des Fonds ab. Beide Sachverhalte sind in den Fonds-Vertragsbedingungen festgelegt. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im offiziellen Verkaufsprospekt jedes Fonds von DWS bzw. der auflegenden Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG).
Die Fondspreisberechnung erfolgt gemäß dem im Verkaufsprospekt des Fonds hinterlegten Börsenkalender.
Der Europäische Gesetzgeber hat 2010 eine Verordnung verabschiedet, nach der die europäischen Investmentgesellschaften verpflichtet sind, die wesentlichen Merkmale ihrer Fonds nach festen Vorgaben darzustellen, um die Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen Fonds zu verbessern. Für deutsche Fonds gilt dies ab 01.07.2011, für alle anderen europäischen Fonds gilt eine Umstellungsfrist bis zum 30.6.2012. Das KID ersetzt den vereinfachten Verkaufsprospekt. Kunden muss vor dem Kauf dieses Dokument zur Verfügung gestellt werden.
Es kursieren verschiedene Namen und Abkürzungen für das gleiche Dokument. Die am häufigsten verwendeten Abkürzungen lauten:
Die DWS verwendet als Überschrift bei den Dokumenten in deutsch die Bezeichnung „Wesentliche Anlegerinformationen“.
Ja, für alle deutschen DWS-Fonds und für die Luxemburger DWS-Fonds, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, werden KIDs ab 01.07.2011 zur Verfügung stehen.
Für strukturierte Fonds werden die KIDs 3 Seiten umfassen, für alle anderen 2 Seiten.
Die Basisinformationen wie Beschreibung der Anlagepolitik, Risiko- und Ertragsprofil, Kostenstruktur, Informationen über die Depotbank und die Aufsichtsbehörde werden für alle Fonds ausgewiesen. Für Fonds, die gemäß ESMA (European Securities and Markets Authority, vormals CESR)als strukturiert zu definieren sind, wird die Wertentwicklung in der Vergangenheit nicht angegeben. Im Gegensatz hierzu werden illustrative Wertentwicklungsszenarien für eine positive Entwicklung, eine neutrale und eine negative ausgewiesen.
In den ersten 35 Arbeitstagen eines Kalenderjahres ist ein aktualisiertes Dokument zu veröffentlichen. Unterjährig ist eine Anpassung notwendig, wenn sich Informationen, die im Dokument ausgegeben werden, wesentlich ändern. Hierunter fallen z. B. Namensänderungen, Veränderungen der Kostenstruktur, Anpassungen der Anlagepolitik. Zusätzlich ist zu überprüfen, ob das ermittelte Risiko- und Ertragsprofil innerhalb der letzten vier Monate von dem veröffentlichten Wert andauernd abweicht. In allen Fällen ist ein aktualisiertes Dokument umgehend zu veröffentlichen.
Der Aufbau ist strikt geregelt und darf nicht individualisiert werden. Zentrale Elemente der KIDs sind: Ziel und Anlagepolitik, Risiko- und Ertragsprofil, Kosten, Wertentwicklung in der Vergangenheit bzw. Wertentwicklungsszenarien für strukturierte Fonds sowie praktische Informationen.
Das Risiko- und Ertragsprofil wird nach den Vorgaben der ESMA (European Securities and Markets Authority, vormals CESR) unterschiedlich ermittelt. Er gibt an, wie volatil ein Fonds ist. Gemäß der ermittelten Volatilität wird der Fonds einem Risiko- und Ertragsprofil zugeordnet ohne jedoch andere risikovermindernde Komponenten – z. B. Fondspreisgarantien – zu berücksichtigen. Ebenso finden besondere Investitionsrisiken keine Berücksichtigung in der Ermittlung dieses Wertes. Daher kann ein Fonds, der bei einer Gesamtbetrachtung ein vergleichsweise niedriges Risiko enthält, trotzdem einen hohen SRRI ausweisen.
Grundsätzlich wird das Risiko- und Ertragsprofil über die Veränderungen des Anteilspreises des Fonds ermittelt. Hierzu werden bei Standardfonds die Werte der vom Berechnungszeitpunkt zurückliegenden fünf Jahre herangezogen. Sollte ein Fonds innerhalb dieser fünf Jahre aufgelegt worden sein, wird die benötigte Historie mit Hilfe eines Vergleichindexes oder den Veränderungen eines Musterportfolios ermittelt. Die Berechnung erfolgt in der Regel wöchentlich.
Im KID werden folgende Kosten dargestellt:
Die Grafik zeigt folgende Informationen:
Im KID werden unter dem Punkt Praktische Information folgende Angaben aufgeführt:
Regelungen im OGAW IV-Umsetzungsgesetz beinhalten u.a. die Pflicht zur Bereitstellung von KIDs für Offene Immobilienfonds – das KID gilt als „Pflichtverkaufsunterlage“.
Besonderheit: Kein Ausweis des Risiko- und Ertragsprofil stattdessen: verbale Darstellung der wesentlichen Risiken des Produkts.
RREEF stellt ab 1. Juli 2011 KIDs für grundbesitz europa und grundbesitz global jeweils für die Anteilsklassen RC und IC auf ihrer Webseite zur Verfügung. Die Dokumente für die Anteilsklassen RC finden Sie auch auf der Webseite der DWS.
Generell gilt: Bisherige Bezugsquellen von Verkaufsprospekten und Vereinfachten Verkaufsprospekten gelten auch für die KIDs.
Hervorzuheben sind zwei Möglichkeiten:
Die Beiträge werden in DWS Vorsorge Rentenfonds mit verschiedenen Laufzeiten sowie in DWS Vorsorge Premium-Fonds investiert. Die DWS Vorsorge Premium-Fonds sind weltweit anlegende Fonds, die in ausgewählte Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds der DWS Gruppe und ausgewählter fremder Gesellschaften (maximal 30 %) mit breiter Streuung über zahlreiche Regionen, Branchen und Währungen investieren. Die aktuelle Fondspalette können Sie den Besonderen Bedingungen für die DWS RiesterRente Premium entnehmen.
Dem Fondsmanager steht die gesamte Palette aller DWS Fonds zur Verfügung. Hinzu kommen ggf. ausgewählte Fonds von renommierten Partnern (bis zu 30 % Fremdfonds-Anteil). Schwerpunktmäßig sind der DWS Vorsorge Premium sowie der DWS VorsorgePremium Plus Aktienfonds, sie können aber je nach Marktsituation zum Teil auch in Zertifikate, Immobilien, Derivate oder anderen Anlagen investieren, wenn wir zu der Einschätzung gelangen, dass höhere Renditechancen mit anderen Asset-Klassen zu diesem Zeitpunkt besser zu erreichen sein könnten als mit einem reinen Aktienportfolio. Beim DWS Vorsorge Premium Balance sowie beim DWS Vorsorge Premium Balance Plus handelt es sich um Mischfonds, die sowohl in Aktien als auch in Anleihen investieren können. Die Plus-Varianten dieser Fonds können hierbei in zusätzliche Anlageklassen investieren und so erweiterte Anlagestrategien umsetzen.
Bei der DWS RiesterRente Premium handelt es sich um einen Fondssparplan, bei dem die eingezahlten Beiträge gemäß der gesetzlichen Vorgabe zum Ende der Vertragslaufzeit garantiert werden. Die DWS Investment GmbH sagt dem Kunden zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich möglicher Zulagen zu (Beitragszusage der DWS). Mithilfe des finanzmathematischen Modells ( I-CPPI = Individual Constant Proportion Portfolio Insurance) wird diese Beitragsgarantie dargestellt. Abhängig von der persönlichen Vertragslaufzeit, dem Zinsniveau, der Zahlweise und der Aktienmarktentwicklung erfolgt börsentäglich die automatische Überprüfung und Gewichtung der Anlage in Aktien- und Rentenpapieren.
Die Aktienquote kann zwischen 0 und 100 % liegen. Bei Wertverlusten an den Aktienmärkten wird das finanzmathematische Modell beginnen, einzelne Kundendepots von Akten in Rentenpapiere umzuschichten. In der aktuellen Situation mit niedrigen Marktzinsen und in Abhängigkeit von der aktuellen Situation des Kundenkontos (eingezahlte Beiträge, Restlaufzeit, Aktivierung Höchststandssicherung) kann die Aktienquote bis auf 0 % fallen. Abhängig von der Marktentwicklung kann also eine Umschichtung in relativ sichere Anlagen erfolgen, um der Beitragsgarantie in Bezug auf die eingezahlten Beiträge zum Ende der Vertragslaufzeit gerecht zu werden. Bei steigenden Märkten kann jedoch unter Umständen auch wieder eine teilweise Umschichtung zurück in Aktien erfolgen.
Bei der aktuellen Fondspalette fallen derzeit folgende Kosten an:
Nein. Da wir den Beiträgen Abschluss- und Vertriebskosten entnehmen, entfallen auf den Erwerb der Fondsanteile keine Ausgabeaufschläge. Es fällt allerdings die Kostenpauschale der Fonds an.
Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Kunde den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Verändert sich die Einkommenssituation des Kunden, sollte der Beitrag entsprechend angepasst werden. Gleiches gilt, wenn sich die Familiensituation, etwa durch die Geburt weiterer Kinder, verändert. Der Kunde sollte der DWS die veränderten Rahmenbedingungen und den gewünschten neuen Beitrag schriftlich oder telefonisch mitteilen, damit eine entsprechende Anpassung der Beiträge vorgenommen werden kann.
Ja. Bis zur Höhe von 2.100 Euro jährlich kann der Kunde Zuzahlungen zu seinem Riester-Vertrag leisten. Diese Zuzahlungen werden i. d. R. mit Vertriebskosten belastet.
Sofern eine Überzahlung vorliegt, handelt es sich um ungeförderte Beiträge. Das Geld investieren wir wie jeden anderen Beitrag auch und garantieren den 100-prozentigen Beitragserhalt[3] bei Auszahlungsbeginn. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird anhand der gewährten Zulagen festgestellt, welche Beiträge gefördert und welche Beiträge ungefördert sind. Die steuerliche Behandlung (gefördert, ungefördert) erfolgt wie oben beschrieben.
Nein. Eine Teilentnahme aus gefördertem Vermögen ist während der Ansparphase nicht möglich. Eine Kündigung während der Ansparphase ist möglich, aber förderschädlich, d. h., Zulagen und ggf. gewährte Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
Es ist zu beachten, dass bei (Teil-)Entnahmen vor dem 62. Geburtstag oder vor Ablauf von 12 Jahren Vertragslaufzeit der volle Unterschiedsbetrag zwischen eingezahlten Beiträgen und Leistung mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern ist. Bei (Teil-)Entnahmen nach dem 62. Geburtstag und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren sind die Erträge nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
In der Ansparphase haben Kunden einmal im Jahr die Möglichkeit, ungefördertes Vermögen aus dem Vertrag zu entnehmen (Teilkündigung des Vertrages). Die Teilkündigung ist nur für Guthaben aus nicht geförderten Beiträgen zulässig. Aus dem aktuellen und den letzten beiden Beitragsjahren kann nur über Beiträge über der Grenze von 1.946 Euro pro Jahr verfügt werden. Eine Teilentnahme von Kapital aus Überträgen sowie aus Beitragszahlungen vor dem Beitragsjahr 2010 ist nicht zulässig. Das verbleibende Restguthaben muss mindestens 2.000 Euro betragen. Im Falle der Teilkündigung verringert sich die Beitragszusage sowie ggf. die Höchststandssicherung. Für Teilkündigungen fallen keine Kosten an.
In den letzten sechs Monaten der Ansparphase kann das gesamte vorhandene auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Kapital ganz oder teilweise entnommen werden. Bitte beachten Sie des Weiteren die genauen Voraussetzungen für Teilentnahmen (= Teilkündigungen) in den Besonderen Bedingungen der DWS RiesterRente Premium.
Ja. Das Guthaben kann förderunschädlich auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen oder förderschädlich an die Erben ausgezahlt werden.
Der Ablaufstabilisator ist eine innovative Option zum Ablaufmanagement der DWS Premium Produkte. Mit ihm können die Schwankungen des Depotwertes in den letzten Jahren vor Auszahlungsbeginn reduziert werden. Der Ablaufstabilisator reduziert kontinuierlich den risikoreicheren Teil der Wertsteigerungskomponente des Altersvorsorgevermögens (die DWS Vorsorge Premium-Fonds) zugunsten der DWS Vorsorge Premium Balance-Fonds. Hierbei handelt es sich um Mischfonds, die z. B. in defensivere Aktien und Anleihen investieren. Dadurch wird das vorhandene Fondsvermögen bis zum Beginn der vereinbarten Rentenphase i. d. R. mehrheitlich in weniger stark schwankende Anlagen umgeschichtet, die aber ein höheres Renditepotenzial aufweisen können als reine Rentenfonds. Der Ablaufstabilisator ist nicht wählbar, falls der Anleger bei Vertragsbeginn das Anlagekonzept Balance gewählt hat.
Die Beantragung ist während der Vertragslaufzeit jederzeit durch schriftlichen Auftrag möglich. Der Ablaufstabilisator beginnt mit Beantragung, frühestens jedoch 10 Jahre vor dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase.
Der Kunde kann den Ablaufstabilisator gleich bei Abschluss des Vertrages wählen – die Aktivierung erfolgt dann automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt (i. d. R. 10 Jahre vor Auszahlungsbeginn). Natürlich kann er sich aber auch erst später entscheiden. Dies ist bis zum Auszahlungsbeginn jederzeit möglich.
Der Ablaufstabilisator kann bis zu seinem Beginn wieder abgewählt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.
Die Wahl des Ablaufstabilisators bewirkt keine Änderung des Garantieniveaus, sondern reduziert die Volatilität des Depotwertes durch sukzessive Umschichtungen in i. d. R. schwankungsärmere Fonds (DWS Vorsorge Premium Balance bzw. den DWS Vorsorge Premium Balance Plus).
Nein, es gibt keine zusätzlichen Kosten für diese Option. Da sowohl der DWS Vorsorge Premium Balance als auch der DWS Vorsorge Premium Balance Plus, in die im Rahmen des Ablaufstabilisators umgeschichtet wird, eine geringere Kostenpauschale hat als der DWS Vorsorge Premium und der DWS Vorsorge Premium Plus, können die Gesamtkosten eventuell sogar sinken.
Anders als am Markt gängige Ablaufmanagement-Systeme reduziert der Ablaufstabilisator nicht einfach nur die Wertsteigerungskomponente zugunsten von Rentenpapieren. Vielmehr setzt der Ablaufstabilisator bei der Reduktion des Risikos auf eine breite Diversifikation unterschiedlicher und allgemein weniger schwankungsintensiver Anlageklassen (z. B. dividendenstarke Aktientitel, Unternehmensanleihen, Pfandbriefe). Es ändert sich somit nur die Zusammensetzung innerhalb der Wertsteigerungskomponente. Die Ziel-Volatilität der Anlage wird dabei mit näherrückendem Auszahlungsbeginn stetig gesenkt und so an ein sicher- heitsorientiertes Risikoprofil angepasst. Die Umschichtungen werden nicht „abrupt“ vorgenommen, sondern finden weitgehend linear über die letzten 10 Jahre vor Auszahlungsbeginn statt.
Die Höchststandssicherung kann in den letzten 5 Jahren vor dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase aktiviert werden. Rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt wird sich die DWS mit dem Anleger in Verbindung setzen und ihn über die Einzelheiten zur Option der Höchststandssicherung informieren. Durch Aktivierung der Höchststandssicherung (90% des Altersvorsorgevermögens am jeweiligen Stichtag) wird der jeweilige Höchststand zu einem Stichtag gesichert, d.h., ist der aktuelle Depotstand zum Stichtag höher als der vorhergehende, so wird dieser bei dem Kunden als neuer Höchststand eingebucht. Als erster Stichtag wird dabei der auf die Annahme durch die DWS folgende fünfte Kalendertag des kommenden Monats berücksichtigt. Der Kunde partizipiert dann noch an Wertsteigerungen seines Portfolios. Die Garantie kann nicht mehr unter einen einmal gesicherten Höchststand fallen. Der neu ermittelte Höchststand ist der neue Garantiebetrag, der für die Auszahlungsphase mindestens zur Verfügung steht. Für die Höchststandssicherung wird das Investment im Allgemeinen defensiver ausgerichtet.
Nein. Wenn Sie die Höchststandssicherung einmal gewählt haben, bleibt sie bis zum Ende der Ansparphase aktiv.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da es sich lediglich um eine Neuausrichtung des Garantiekonzeptes handelt, das im Vertrag ohnehin eingesetzt wird.
DWS verzichtet auf mögliche Provisionen für den Abschluss der Rentenversicherung.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können einmalig 30 % des kompletten vorhandenen Kapitals entnommen werden. Nach dem Beginn der Auszahlungsphase kann kein Kapital mehr entnommen werden.
In den letzten sechs Monaten VOR der Auszahlungsphase kann das gesamte vorhandene auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Kapital ganz oder teilweise entnommen werden. Bitte beachten Sie des Weiteren die genauen Voraussetzungen für Teilentnahmen (= Teilkündigungen) in den Besonderen Bedingungen der DWS RiesterRente Premium.
Der Auszahlungsbeginn zwischen dem 62. und 83. Geburtstag kann verschoben werden. Hierfür ist ein separates Serviceblatt auf Anfrage bei der DWS erhältlich.
Anders als in einer Versichertengemeinschaft hat jeder Kunde Anspruch auf die Auszahlung seiner Leistungen. Eine Verrechnung im Kollektiv wie bei Versicherern findet nicht statt. Aus diesem Grunde wird bei Tod in der Auszahlungsphase das Restguthaben in voller Höhe abzüglich Förderung an die Erben des Verstorbenen ausbezahlt. Sofern der Ehepartner einen Riester- Vertrag hat, kann der Übertrag sogar förderunschädlich erfolgen. Nicht vererbbar ist derzeit der Beitrag, der für die Leibrente zu Beginn der Auszahlungsphase an den Versicherungspartner übertragen wird. Stirbt der Kunde nach seinem 85. Geburtstag, werden keine Zahlungen mehr geleistet. Eine Auszahlung eines Restguthabens nach dem 85. Geburtstag erfolgt nicht. Somit bieten wir eine Art „Garantiezeit“ von bis zu 25 Jahren. Zukünftig ist es aber nicht ausgeschlossen, eine Variante inkl. Vererbung ab dem 85. Geburtstag anzubieten.
Vererbbarkeit während der Rentenphase:
Die garantierte Leibrente, die wir für den Kunden abschließen, ist genauso hoch wie die gleichbleibende Grundrente unseres Auszahlplans (verbleibendes Kapital nach Abzug des Beitrags für die Rentenversicherung bei Auszah- lungsbeginn, geteilt durch die Anzahl der Monate des Auszahlplans, d. h., bis zum 85. Geburtstag). Die Leibrente steigt in der Folge noch an, wenn der Versicherer Überschüsse jenseits der Garantieverzinsung deklariert. Die Rente steigt also im Normalfall jedes Jahr ein wenig oder bleibt im schlechtesten Fall gleich.
Aus dem vorhandenen Vermögen können 30 % des Kapitals förderunschädlich entnommen werden. Alternativ kann das Kapital selbstverständlich auch ganz oder teilweise verrentet werden.
Das Geld wird auch weiterhin in einer Mischung aus Aktien und Rentenpapieren investiert sein können. Wir werden voraussichtlich die gleiche Fondspalette nutzen wie schon in der Ansparphase. Im Vergleich zur Ansparphase wird die Anlage insgesamt defensiver ausgerichtet. Durch die Aktienkomponente sind auch während der Auszahlungsphase attraktive Rentensteigerungen möglich.
Bei der DWS RiesterRente Premium gliedert sich die Rentenphase in einen Auszahlplan bis zum 85. Geburtstag und in eine lebenslange Leibrente ab dem 85. Geburtstag. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird für einen Teil des Fondsvermögens eine Leibrente bei einem Versicherungsunternehmen eingekauft.[1] Der restliche Teil des Geldes steht anschließend für den Auszahlplan zur Verfügung. Die mit Beginn der Auszahlungsphase kalkulierte Grundrente wird lebenslang in gleichbleibender Höhe ausgezahlt. Hinzu kommen die Wertentwicklung während des Auszahlplanes und die Überschüsse des Versicherers ab dem 85. Geburtstag.
Nein. Leistungen aus Riesterverträgen (gefördert und ungefördert) in der Auszahlungsphase zählen nicht zu den Kapitaleinkünften, sondern zu den sog. Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 5 ESTG). Sie unterliegen somit nicht der Abgeltungsteuer.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Die volle Zulage wird erreicht, wenn der Mindesteigenbeitrag (abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen) entrichtet wird. Seit dem Jahr 2008 müssen 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet werden (mindestens 60 Euro), um die volle Zulage zu erhalten, höchstens jedoch 2.100 Euro abzüglich Zulage im Jahr. Wird der Beitrag nur anteilig gezahlt, werden die Zulagen im gleichen Verhältnis entsprechend gekürzt. Seit dem 01.01.2012 müssen auch mittelbar Zulagenberechtigte (sog. „Huckepackverträge“) mindestens 60 Euro pro Jahr in ihren Vertrag einzahlen, um Zulagen zu erhalten.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
In der Auszahlungsphase werden Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, voll nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Die nachgelagerte Besteuerung kann neben einem möglichen Steuerstundungseffekt den Vorteil haben, dass der persönliche Steuersatz in der Rentenphase i.d.R. niedriger ist als zu Erwerbszeiten.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Auszahlungsplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr oder Kapitalauszahlung (bei ungeförderten Beiträgen bis zu 100 % Kapitalentnahme möglich):
Soweit Leistungen in der Auszahlungsphase auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Leistung und den auf sie entrichteten Beträgen zu versteuern. Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages zu besteuern, wenn eine Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsschluss erfolgt. Zu den nicht geförderten Beiträgen gehören z. B. Zahlungen, für die der Anleger keine Altersvorsorgezulage und keinen steuerlichen Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG erhalten hat, oder Überzahlungen, d. h. Zahlungen, die den Höchstbetrag nach § 10 a EStG übersteigen (2.100 Euro pro Jahr), bzw. Zahlungen innerhalb eines Beitragsjahres, in dem der Anleger nicht zum berechtigten Personenkreis gehört.
Leibrente ab dem vollendeten 85. Lebensjahr:
Auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen, die der Anleger ab Vollendung des 85. Lebensjahres als Leibrente erhält, sind in Höhe des Ertragsanteils von derzeit 5 % zu versteuern (§ 22 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG). Soweit der Anleger sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge zugunsten des Vertrags leistet, sind diese Leistungen aufzuteilen, und die Besteuerung erfolgt anteilig entsprechend den Regelungen für geförderte und nicht geförderte Beiträge. Hinweis: Bei Kündigung des Vertrages (bzw. schädlicher Verwendung) vor dem vollendeten 62. Lebensjahr des Anlegers oder bei weniger als 12 Jahren Vertragslaufzeit ist der Unterschiedsbetrag zwischen Leistungen und Beitrag voll als Sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag direkt gutgeschrieben. Die Überweisung in den Vertrag erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
2. Berufseinsteigerbonus:
Junge Riester-Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei Abschluss eines Riestervertrages einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bonus wird automatisch im ersten Vertragsjahr in Form einer um 200 Euro erhöhten Grundzulage gutgeschrieben. Bei Kürzungen der Grundzulage (z. B. weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde) wird der Bonus im gleichen Maße anteilig gekürzt.
3. Sonderausgabenabzug (Steuer):
Die geförderten Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt ist. Die als Sonderausgaben absetzbaren Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind auf 2.100 Euro im Jahr beschränkt. Ob und inwieweit der Zulageberechtigte über die erhaltenen Zulagen hinaus Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben berücksichtigen kann, prüft das zuständige Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Die durch den Sonderausgabenabzug erreichte Steuerermäßigung wird dem Zulageberechtigten erstattet bzw. mit der übrigen Einkommensteuerschuld verrechnet. Eine Überweisung auf das Altersvorsorgevermögen wie bei der Zulage erfolgt nicht. Ein eventueller Steuervorteil wird in der DWS-Angebotsberechnung auf Grundlage der aktuellen Einkommensangaben dargestellt.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Wenn Sie einmal keine AVWL[3] mehr erhalten (dauerhaft oder vorübergehend), dann fließen einfach keine AVWL-Beiträge mehr in den Vertrag ein und der Vertrag bleibt unverändert bestehen. Wenn Sie jedoch möchten, können Sie private Einzahlungen in den AVWL-Riester-Vertrag in Form von Überweisungen vornehmen. Diese zählen dann wie ganz normale Riester-Einzahlungen. Sie können den AVWL-Vertrag dann als normalen Riester-Vertrag weiterverwenden. Selbstverständlich können Sie den Vertrag auch ruhen lassen und keine Einzahlungen vornehmen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder Einzahlungen vornehmen möchten, können Sie dies jederzeit per Überweisung (oder Dauerauftrag) vornehmen.
Einzahlungen sind bei der DWS RiesterRente Premium AVWL[3] nur per Überweisung möglich. Die Einzahlungen können in regelmäßigen oder unregelmäßigen Überweisungen oder in einmaligen Sonderzahlungen (z.B. zu Vertragsbeginn oder vom Weihnachtsgeld) vorgenommen werden.
Prinzipiell stehen für den AVWL-Vertrag folgende Einzahlungsformen zur Verfügung:
Arbeitnehmer können AVWL erhalten, wenn der Arbeitgeber diese anbietet. Die Altersvorsorgewirksamen Leistungen werden i. d. R. in Unternehmen gezahlt, die in den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen anstelle von Vermögenswirksamen Leistungen die Zahlung von Altersvorsorgewirksamen Leistungen vorsehen.
Die Höhe des Arbeitgeber-Anteils wird i. d. R. im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung bzw. im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers geregelt. Genaue Auskünfte dazu können die zuständige Personalabteilung oder der Betriebsrat erteilen.
Die Bankverbindung der DWS steht für Einzahlungen auf AVWL Depots per Überweisung zur Verfügung. Bitte nur verwenden, wenn es sich um eine DWS RiesterRente Premium AVWL handelt (gilt nicht für die restlichen Altersvorsorgeverträge)
Bankverbindung für Überweisung an die DWS Investment GmbH
Deutsche Bank Frankfurt
IBAN: DE 66 5007 0010 0970 7068 00
BIC: DEUTDEFFXXX
Verwendungszweck: T + sieben Ziffern + 01, Kundenname (Bsp.: T123456701, Max Mustermann)
AVWL werden steuerlich wie „normale“ Riester-Produkte behandelt. Die Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt bzw. aus den durch den Arbeitgeber gewährten Altersvorsorgewirksamen Leistungen nach Abzug von Steuern/Sozialabgaben geleistet. Die Altersvorsorgebeiträge können im Rahmen der Riester-Förderung durch staatliche Zulagen gefördert oder ggf. als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) wurden am 1. Oktober 2006 als tarifvertragliches Element zur Förderung privater Vorsorge im Rahmen des Tarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie (TV AVWL) eingeführt. Dieser hat den bisherigen Tarifvertrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen abgelöst. Gefördert wird damit nicht mehr das allgemeine Sparen (Vermögensbildung), sondern der gezielte Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Für eine Übergangszeit bestehen in diesen tarifvertraglichen Regelungen beide Formen parallel. Danach können die tariflichen Leistungen nur noch zur privaten Altersvorsorge eingesetzt werden. Die Tarifvertragsparteien der Chemieindustrie haben ebenfalls eine entsprechende Ablösung bzw. Änderung vereinbart.
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, mit denen die private Altersvorsorge der Arbeitnehmer unterstützt werden soll. Dazu wird der AVWL-Betrag vom Arbeitgeber direkt in einen AVWL-Vertrag gezahlt. AVWL-Verträge sind Riester-Verträge gemäß § 1 AltZertG, die die Einzahlung von AVWL zulassen. Mit den Altersvorsorgewirksamen Leistungen kann der Arbeitgeber den Aufbau der privaten Altersvorsorge des Arbeitnehmers unterstützen, indem er die AVWL in einen entsprechenden Riester-Vertrag des Arbeitnehmers einzahlt. Vermögenswirksame Leistungen (VL) dagegen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach den Vorschriften des „Fünften Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ gefördert. Die Vermögenswirksamen Leistungen sind per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelte Geldleistungen durch den Arbeitgeber.
Je nach Anlagekonzept wird in verschiedene Investmentfonds investiert:
Die DWS TopRente[4] Dynamik investiert je nach Marktlage gegebenenfalls einen Großteil der Beiträge in den Aktiendachfonds DWS Top Dynamic. Der DWS Top Dynamic ist ein weltweit anlegender Dachfonds, der in ausgewählte Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds der DWS Gruppe mit breiter Streuung über zahlreiche Regionen, Branchen und Währungen investiert. Die Fonds können Sie den Besonderen Bedingungen für die DWS TopRente Dynamik entnehmen.
Die DWS TopRente[4] Balance investiert je nach Marktlage gegebenenfalls einen Großteil der Beiträge in den Mischdachfonds DWS Top Balance. Der DWS Top Balance ist ein weltweit anlegender Dachfonds, der in ausgewählte Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds der DWS Gruppe mit breiter Streuung über zahlreiche Regionen, Branchen und Währungen investiert. Die Fonds können Sie den Besonderen Bedingungen für die DWS TopRente Balance entnehmen.
Das Anlagekonzept der DWS TopRente verbindet Renditechancen mit Risikoaspekten. Das Konzept beruht auf aktivem Management der Kundendepots. Das Fondsmanagement wird durch Anlagevorschläge eines finanzmathematisches Modells unterstützt, welches vorhandene Vertragsparameter wie z.B. die Vertragslaufzeit berücksichtigt. Das Fondsmanagement entscheidet, ob es die Anlagevorschläge des Modells umsetzt, oder ob die Depots nach aktueller Markteinschätzung investiert werden. Ziel des Anlagekonzeptes ist es, das investierte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase zu erhalten.[2] Gleichzeitig bietet die Anlagestrategie der DWS TopRente eine sehr gute Möglichkeit, an den Renditechancen der Aktienmärkte teilzunehmen.
Wie zu allen DWS Fonds gibt es Kursnotierungen, Top- Reportings und Fondsprospekte in den Downloadbereichen der DWS Homepage (www.dws.de). Darüber hinaus können Sie Informationen auf allen gängigen Informationsmedien abrufen.
Nein. Die Auswahl und Gewichtung der Fonds erfolgt ausschließlich durch die Fondsmanager der DWS im Rahmen der Anlagegrenzen (TopRente Dynamik max. 100 % Aktienanteil, TopRente Balance max. 60 % Aktienanteil) unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragslaufzeit und des aktuellen Marktumfeldes.
Nein. Keiner der genutzten Fonds ist ein Garantiefonds, denn die Garantie wird über eine kollektive Betrachtung ähnlicher Kundengruppen sichergestellt und bei Bedarf in Renten- und Geldmarktfonds und auch wieder zurück umgeschichtet.
Der Anleger wird im Falle eines Crashs natürlich zunächst einmal einen Teil des Depotwertes einbüßen. Da die DWS auf Einbrüche reagiert und umschichtet, falls die Beitragszusage gefährdet sein sollte, ist immer und zu jeder Zeit gewährleistet, dass Ihnen zu Beginn der Verrentungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge inklusive Zulagen zur Verfügung stehen (Beitragszusage der DWS)[2].
Ja, natürlich. Sie haben die Möglichkeit, sich tagesaktuell online über den Stand Ihres Vertrages umfassend zu informieren.
Dies ist je nach Produktvariante unterschiedlich: Die Aktienquote in der DWS TopRente Dynamik kann zwischen 0 und 100 % liegen. Bei Wertverlusten an den Aktienmärkten wird das Fondsmanagement mit Unterstützung des finanzmathematischen Modells beginnen, einzelne Kundendepots von Aktien in Rentenpapiere umzuschichten. In extremen Marktsituationen (z. B. bei sehr niedrigen Zinsen) und in Abhängigkeit von der aktuellen Situation Ihres Kundenkontos (eingezahlte Beiträge, Restlaufzeit, etc.) kann die Aktienquote bis auf 0 % fallen. Die Aktienquote in der DWS TopRente Balance kann zwischen 0 und 60 % liegen. Bei Wertverlusten an den Aktienmärkten wird das Fondsmanagement mit Unterstützung des finanzmathematischen Modells beginnen, einzelne Kundendepots in Rentenpapiere umzuschichten. In extremen Marktsituationen (z. B. bei sehr niedrigen Zinsen) und in Abhängigkeit von der aktuellen Situation Ihres Kundenkontos (eingezahlte Beiträge, Restlaufzeit, etc.) kann die Aktienquote bis auf 0 % fallen.
Bei der aktuellen Fondspalette fallen derzeit folgende Kosten an:
Ausgabeaufschlag DWS TopRente Dynamik – Bis zu 4,5% auf jeden eingezahlten Beitrag
Ausgabeaufschlag DWS TopRente Balance – Bis zu 3,5% auf jeden eingezahlten Beitrag
Ausgabeaufschlag auf Zulagen – Keiner.
Die laufenden Kosten der Fonds sind abhängig vom eingesetzten Fonds. In den wesentlichen Anlegerinformationen / KIDs können die aktuellen laufenden Kosten der Fonds eingesehen werden. Die DWS stellt diese Unterlagen unter www.dws.de zur Verfügung.
Verwaltungskosten des Altersvorsorgevertrags: Derzeit 21 Euro pro angefangenem Kalenderjahr.
Ja. Sie können maximal 2.100 Euro als Zuzahlungen zu Ihrem Riestervertrag leisten. Die Zuzahlungen werden in der Regel mit dem Ausgabeaufschlag der erworbenen Fonds belastet. Ab sieben Jahren vor dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase lassen wir Zuzahlungen maximal nur noch bis zur staatlich geförderten Höchstgrenze von 2.100 Euro im Jahr zu.
Sofern eine Überzahlung vorliegt, handelt es sich um ungeförderte Beiträge. Das Geld investieren wir wie jeden anderen Beitrag auch und die DWS Investment GmbH garantiert den 100-prozentigen Beitragserhalt[2] bei Rentenbeginn. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird anhand der gewährten Zulagen festgestellt, welche Beiträge gefördert und welche Beiträge ungefördert sind. Die steuerliche Behandlung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
Der Anleger kann das vorhandene und auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Kapital einmal innerhalb der letzten sechs Monate der Ansparphase ganz oder teilweise entnehmen (Teilkündigung). Die Kapitalentnahme von ungefördertem Kapital erfolgt durch schriftlichen Auftrag an die DWS.
Ja. Das Guthaben kann förderunschädlich auf den Riester- Vertrag des Ehepartners übertragen oder förderschädlich an die Erben ausgezahlt werden.
Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag direkt gutgeschrieben. Die Überweisung in den Vertrag erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
2. Berufseinsteigerbonus:
Junge Riester-Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei Abschluss eines Riestervertrages einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bonus wird automatisch im ersten Vertragsjahr in Form einer um 200 Euro erhöhten Grundzulage gutgeschrieben. Bei Kürzungen der Grundzulage (z. B. weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde) wird der Bonus im gleichen Maße anteilig gekürzt.
3. Sonderausgabenabzug (Steuer):
Die geförderten Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt ist. Die als Sonderausgaben absetzbaren Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind auf 2.100 Euro im Jahr beschränkt. Ob und inwieweit der Zulageberechtigte über die erhaltenen Zulagen hinaus Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben berücksichtigen kann, prüft das zuständige Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Die durch den Sonderausgabenabzug erreichte Steuerermäßigung wird dem Zulageberechtigten erstattet bzw. mit der übrigen Einkommensteuerschuld verrechnet. Eine Überweisung auf das Altersvorsorgevermögen wie bei der Zulage erfolgt nicht. Ein eventueller Steuervorteil wird in der DWS-Angebotsberechnung auf Grundlage der aktuellen Einkommensangaben dargestellt.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Die volle Zulage wird erreicht, wenn der Mindesteigenbeitrag (abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen) entrichtet wird. Seit dem Jahr 2008 müssen 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet werden (mindestens 60 Euro), um die volle Zulage zu erhalten, höchstens jedoch 2.100 Euro abzüglich Zulage im Jahr. Wird der Beitrag nur anteilig gezahlt, werden die Zulagen im gleichen Verhältnis entsprechend gekürzt.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
In der Auszahlungsphase werden Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, voll nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Die nachgelagerte Besteuerung kann neben einem möglichen Steuerstundungseffekt den Vorteil haben, dass der persönliche Steuersatz in der Rentenphase i. d. R. niedriger ist als zu Erwerbszeiten.[5]
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Auszahlungsplan bis zum 85. Geburtstag oder Kapitalauszahlung:
Soweit Leistungen in der Auszahlungsphase auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Leistung und den auf sie entrichteten Beträgen zu versteuern. Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages zu besteuern („hälftige Besteuerung“), wenn eine Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsschluss erfolgt. Zu den nicht geförderten Beiträgen gehören z. B. Zahlungen, für die der Anleger keine Altersvorsorgezulage und keinen steuerlichen Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG erhalten hat oder Überzahlungen, d. h. Zahlungen, die den Höchstbetrag nach § 10 a EStG übersteigen (2.100 Euro p. a.) bzw. Zahlungen innerhalb eines Beitragsjahres, in denen der Anleger nicht zum berechtigten Personenkreis gehört.
Leibrente ab dem vollendeten 85. Geburtstag:
Auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen, die der Anleger ab dem 85. Geburtstag als Leibrente erhält, sind in Höhe des Ertragsanteils von derzeit 5 % zu versteuern (§ 22 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG). Soweit der Anleger sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge zugunsten des Vertrags leistet, sind diese Leistungen aufzuteilen und die Besteuerung erfolgt anteilig entsprechend der Regelungen für geförderte und nicht geförderte Beiträge. Hinweis: Bei Kündigung des Vertrages (bzw. schädlicher Verwendung) vor dem 62. Geburtstag des Anlegers oder bei weniger als 12 Jahren Vertragslaufzeit ist der Unterschiedsbetrag zwischen Leistungen und Beitrag voll als Sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.[5]
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Nein. Leistungen aus Riesterverträgen (gefördert und ungefördert) in der Auszahlungsphase zählen nicht zu den Kapitaleinkünften, sondern zu den sog. Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 5 ESTG). Sie unterliegen somit nicht der Abgeltungsteuer.[5]
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Aus geförderten Vermögen können 30 % des Kapitals förderunschädlich entnommen werden. Alternativ kann das Kapital selbstverständlich auch ganz oder teilweise verrentet werden. Bitte beachten Sie auch die „Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften“ im Antragsformular für die DWS TopRente.
Bei der DWS TopRente gliedert sich die Rentenphase in einen Auszahlungsplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr und in eine lebenslange Leibrente ab dem vollendeten 85. Lebensjahr. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird für einen Teil des Fondsvermögens eine Leibrente bei einem Versicherungsunternehmen eingekauft. Der restliche Teil des Geldes steht anschließend für den Auszahlungsplan zur Verfügung. Die mit Beginn der Auszahlungsphase kalkulierte Grundrente wird lebenslang in gleich bleibender Höhe ausgezahlt. Hinzu kommen die möglichen Wertentwicklungen während des Auszahlungsplanes und die Überschüsse des Versicherers ab dem 85. Geburtstag.
Formal spricht DWS keine Rentengarantie aus, denn die Höhe der Auszahlung hängt vom Rentenversicherungstarif ab, den DWS zu Beginn der Auszahlungsphase abschließen wird. Wir garantieren aber, dass mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge inkl. staatlicher Zulagen zur Verrentung zur Verfügung steht (Beitragsgarantie)[2].
Das Geld wird auch weiterhin in einer Mischung aus Aktien und Rentenpapieren investiert sein können. Wir werden voraussichtlich die gleiche Fondspalette nutzen wie schon in der Ansparphase. Im Vergleich zur Ansparphase wird die Anlage insgesamt defensiver ausgerichtet. Durch die Aktienkomponente sind auch während der Auszahlungsphase attraktive Rentensteigerungen möglich.
Für den Abschluss einer Rentenversicherung können weitere Kosten entstehen (z.B. Verwaltungskosten des Versicherers). DWS verzichtet auf mögliche Provisionen für den Abschluss der Rentenversicherung.
Die garantierte Leibrente, die wir für Sie abschließen, ist genauso hoch wie die gleich bleibende Grundrente unseres Auszahlungsplans (verbleibendes Kapital nach Abzug des Beitrags für die Rentenversicherung bei Auszahlungsbeginn geteilt durch die Anzahl der Monate des Auszahlungsplans, d. h. bis zum 85. Geburtstag). Die Leibrente steigt in der Folge noch an, wenn der Versicherer Überschüsse jenseits der Garantieverzinsung deklariert. Die Rente steigt also im Normalfall jedes Jahr ein wenig oder bleibt im schlechtesten Fall gleich.
Anders als in einer Versichertengemeinschaft hat jeder Kunde Anspruch auf die Auszahlung seiner Leistungen. Eine Verrechnung im Kollektiv wie bei Versicherern findet nicht statt. Aus diesem Grunde wird bei Tod in der Auszahlungsphase das Restguthaben in voller Höhe abzüglich Förderung an die Erben des Verstorbenen ausbezahlt. Sofern der Ehepartner einen Riestervertrag hat, kann der Übertrag sogar förderunschädlich erfolgen. Nicht vererbbar ist der Beitrag, der für die Leibrente zu Beginn der Auszahlungsphase an den Versicherungspartner übertragen wird. Stirbt der Kunde nach seinem 85. Geburtstag, werden keine Zahlungen mehr geleistet. Eine Auszahlung eines Restguthabens nach dem 85. Geburtstag erfolgt nicht.
Der Rentenbeginn zwischen dem 62. und 67. Geburtstag kann verschoben werden. Hierfür ist ein separates Serviceblatt bei der DWS erhältlich. Eine nachträgliche Änderung des Rentenbeginns kann Auswirkungen auf die Anwendung der Voraussetzungen zur „hälftigen Besteuerung“ von ungefördertem Vermögen haben.
TopRente-Kunden werden 6 Monate vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase von der DWS angeschrieben. Dabei informieren wie sie über den frühestmöglichen Rentenbeginn und den weiteren Ablauf. Bei Bedarf kann der Beginn Ihrer Auszahlungsphase dann noch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden (max 67. Lebensjahr).
Ihre DWS TopRente können Sie jederzeit mit einem schriftlichen Originalauftrag auflösen. Eine solche vorzeitige Auflösung ist in jedem Fall mit einer Komplettauflösung des Vertrags verbunden und förderschädlich. Das bedeutet, dass das aktuelle Altersvorsorgeguthaben abzüglich der staatlichen Zulagen ausgezahlt wird. Eventuell gewährte Steuerermäßigungen werden ebenfalls zurückgefordert. Bitte beachten Sie, dass die Beitragsgarantie bei vorzeitiger Auflösung erlischt und daher der Vertragswert unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen kann.
Ja. Während der Ansparphase können Sie die ursprünglich vereinbarten regelmäßigen Beiträge erhöhen oder vermindern. Eine Erhöhung oder Verminderung der regelmäßigen Beiträge ist der DWS durch die Verwendung der Änderungsformulare anzuzeigen. Sofern die DWS nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige der Anpassung widerspricht, gilt die neue Höhe der regelmäßigen Beiträge als vereinbart.
Formal dürfen wir als Kapitalanlagegesellschaft in der Ansparphase keine Rentengarantie aussprechen. Wir schließen jedoch zum Beginn der Auszahlungsphase eine Leibrente bei einem Versicherer für Sie ab. Dabei wird eine garantierte Rente an Hand der dann gültigen Tarife sowie des vorhandenen Vorsorgekapitals festgelegt.
In diesem Fall steht das komplette angesparte Vermögen für die Hinterbliebenenabsicherung zur Verfügung. Der hinterbliebene Ehepartner/Lebenspartner hat dann Anspruch auf die Auszahlung einer sofortigen lebenslangen Hinterbliebenenrente. Als besonderen Produkt-Vorteil bietet die DWS dem hinterbliebenen Ehepartner/Lebenspartner aber alternativ auch die Einzahlung des vorhandenen Guthabens in einen bestehenden oder neu zu eröffnenden DWS BasisRente Komfort Vertrag. Die Einzahlung kann auch auf einen Basisrentenvertrag bei einem anderen Anbieter erfolgen. Wenn kein Ehepartner/Lebenspartner, aber versorgungsberechtigte Kinder hinterbleiben, erhalten diese eine Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn die Kinder in der Ausbildung sind und Anspruch auf Kindergeld besteht, erfolgt die Zahlung der Waisenrente maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Im DWS BasisRente Komfort Antragsformular können Sie vereinbaren, dass die Einzahlungen einmalig, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per SEPA-Lastschriftmandat vom angegebenen Referenzkonto erfolgen.
Ja, Sie können aus der vorhandenen Fondspalette frei auswählen und bis zu 10 Fonds gleichzeitig besparen. Die Fondsauswahl können Sie jederzeit wieder ändern. Außerdem können Sie den vorhandenen Bestand in einen anderen Fonds umtauschen. Für den Fondswechsel fallen keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten an.
Ja. Sie können mittels Serviceblatt einen Produktwechsel von einer bestehenden DWS BasisRente Premium in eine DWS BasisRente Komfort durchführen. Bitte beachten Sie, dass bei einem Produktwechsel bisher vorhandene Beitragszusagen wegfallen. Ein Wechsel von einer DWS BasisRente Komfort in eine DWS Basisrente Premium ist nicht möglich.
Das Ablaufmanagement ist eine frei wählbare Option um Ihren Depotwert in den letzten Jahren vor Auszahlungsbeginn kontinuierlich in den weniger volatilen DWS Defensiv Fonds umzuschichten.
Die Beantragung ist bereits bei Vertragsabschluss oder auch jederzeit während der Ansparphase durch das entsprechende Serviceblatt möglich. Das Ablaufmanagement beginnt mit der Beantragung, frühestens jedoch 10 Jahre vor dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase.
Das ist jederzeit möglich. Wird das Ablaufmanagement erst später gewählt, so wird Ihr Anlagekapital über den entsprechend kürzeren Zeitraum regelmäßig in den DWS Defensiv Fonds umgeschichtet.
Nein, es gibt keine zusätzlichen Kosten für diese Option. Da der DWS Defensiv eine geringe Kostenpauschale hat, können die Gesamtkosten eventuell sogar sinken.
Zum Beginn der Auszahlungsphase informieren wir Sie über die dann angebotenen Leibrententarife. Nachdem Sie sich für ein Angebot entschieden haben, veräußern wir Ihre gesamten Fondsanteile und erwerben für den Verkaufserlös eine lebenslange Leibrente bei dem durch die DWS ausgewählten Versicherungspartner. Dieser überweist dann monatlich den entsprechenden Rentenbetrag auf Ihren DWS BasisRente Komfort Vertrag. Von dort leiten wir den Betrag (abzgl. unserer Depotgebühr) direkt auf Ihre Bankverbindung weiter.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit des Anbieterwechsels zu einem anderen Basisrenten-Anbieter.
Das ist aus heutiger Sicht schwer zu prognostizieren, da die dann gültigen Rechnungsgrundlagen der Versicherer heute nicht vorhersehbar sind. Ausschlaggebend sind der dann gültige Garantiezins der Versicherung, die dann angebotenen Arten von Leibrenten sowie die Kosten und die dann aktuellen Rententafeln des Rententarifs.
Eine Hinterbliebenenversorgung gibt es in der Auszahlungsphase nur, wenn Sie dies vorher bei Auswahl des Rententarifs so vereinbart haben. Dazu müssen Sie im Rahmen des Rentenangebots, das wir Ihnen rechtzeitig vor Rentenbeginn zusenden, den entsprechenden Rententarif mit Hinterbliebenenversorgung auswählen. In diesem Fall gilt dann eine Rentengarantiezeit (in der Regel 10 Jahre, maximal bis zum 92. Lebensjahr), innerhalb derer eine Hinterbliebenenversorgung besteht. Es stehen dann im Todesfall die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch nicht ausgezahlten Rentenbeträge für die Hinterbliebenenabsicherung zur Verfügung. Daraus wird für den hinterbliebenen Ehepartner/Lebenspartner eine sofort beginnende lebenslange Rentenzahlung finanziert. Wenn kein Ehepartner/Lebenspartner, aber versorgungsberechtigte Kinder hinterbleiben, erhalten diese eine Waisenrente maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Die Beiträge können seit dem Jahr 2023 im Rahmen der Höchstbeträge zu 100% als Altersvorsorgeaufwendungen
im Rahmen des Sonderausgabenabzuges bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Rentenleistungen zur DWS BasisRente Komfort unterliegen als „Sonstige Einkünfte“ der nachgelagerten Besteuerung zum bei Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz (gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG). Die Besteuerung in der Auszahlungsphase ist unabhängig davon, ob und wieweit Vorsorgeaufwendungen in der Ansparphase tatsächlich steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Sie benötigen dazu den Depoteröffnungsantrag für die DWS BasisRente Komfort, den Sie bspw. über Ihren Berater erhalten. Ihr Berater wird dann den vollständig ausgefüllten Antrag an DWS weiterleiten. Geben Sie im Antragsformular unbedingt die von Ihnen gewünschten Fonds an. Sobald DWS Ihren Antrag erfasst hat, erhalten Sie eine Depoteröffnungsbestätigung sowie die Zugangsdaten für Ihr DWS BasisRente Komfort Online-Depot.
Zu allen DWS Fonds gibt es Kursnotierungen, Top-Reportings und Fondsprospekte in den Downloadbereichen der DWS Homepage (www.dws.de) und im separaten Beraterbereich der Homepage.
Das ist aus heutiger Sicht schwer zu prognostizieren, da die dann gültigen Rechnungsgrundlagen der Versicherer nicht vorhersehbar sind. Ausschlaggebend sind der dann gültige Garantiezins der Versicherer, die dann angebotenen Arten von Leibrenten (klassische, fondsgebundene und andere Konzepte) sowie die Kosten und die dann aktuellen Rententafeln der Deutschen Aktuarvereinigung.
DWS verzichtet auf mögliche Provisionen für den Abschuss der Rentenversicherung.
In der Rentenphase fällt weiterhin die jährliche Depotgebühr von derzeit 19,00 Euro an. Diese wird zur Deckung der bei DWS entstehenden Kosten während der Rentenphase herangezogen. Dies schließt u. a. die Erstellung der jährlichen Rentenbezugsmitteilung und den Aufwand der Auszahlung der Leibrente ein. Die Gebühr wird monatlich von der gezahlten Leibrente in Abzug gebracht. Zusätzlich entstehen Kosten des Versicherungspartners der DWS. Diese Kosten stehen erst bei Rentenbeginn fest. Rechtzeitig vor Rentenbeginn werden wir Sie über die Details informieren.
Wir bieten auch in der Rentenphase eine vergleichbare Hinterbliebenenabsicherung wie in der Ansparphase, d. h. eine lebenslange Rente für den berechtigten Ehepartner/Lebenspartner. Sollte kein Ehepartner/Lebenspartner vorhanden sein, kann eine zeitlich befristete Waisenrente für die berechtigten Kinder gezahlt werden. Voraussetzung der Hinterbliebenenabsicherung ist, dass der Kunde diesen Tarif bei Rentenbeginn ausgewählt hat.
Falls der entsprechende Rententarif gewählt wurde, wird eine Leistung an den hinterbliebenen Ehepartner/Lebenspartner oder – wenn kein Ehepartner/Lebenspartner vorhanden ist – an versorgungsberechtigte Kinder erbracht. Sofern keine Hinterbliebenenabsicherung für die Rentenphase vereinbart wurde, erfolgt keine weitere Zahlung.
Die lebenslange monatliche Rente ergibt sich auf der Grundlage der geleisteten Eigenbeiträge und der von der DWS erwirtschafteten Rendite zuzüglich möglicher erwirtschafteter Überschüsse des Versicherers.
Die Beiträge können im Rahmen der Höchstbeträge zu einem bestimmten, jährlich ansteigenden Prozentsatz als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b, Abs. 3 EStG). Für die Beiträge gilt zusammen mit Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungswerken ein jährlicher Höchstbetrag. Es ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Personenkreise (z. B. Beamte) dieser Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen ist.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Rentenleistungen zur DWS BasisRente Premium unterliegen als Sonstige Einkünfte der nachgelagerten Besteuerung zum bei Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz (gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG).
Im Alter ist der Steuersatz voraussichtlich nicht mehr so hoch wie zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. Die Besteuerung in der Rentenphase ist unabhängig davon, ob und wieweit Vorsorgeaufwendungen in der Ansparphase tatsächlich steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind. Der Gesetzgeber sieht eine Übergangsphase für die Einführung der vollständigen nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen vor. Dies bedeutet: Der Umfang der Besteuerung richtet sich nach dem steuerpflichtigen Anteil des Jahresbetrags der Rente. Der für den steuerpflichtigen Anteil der Rente anzuwendenden Prozentsatz bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Dieser Prozentsatz erhöht sich bis zum Jahr 2020 um jeweils zwei Prozentpunkte pro Jahr, danach bis zum Jahr 2040 um einen Prozentpunkt, so dass erstmals ab 2040 der Jahresbetrag der Rente zu 100 % steuerpflichtig ist. Bei z.B. im Jahr 2025 beginnender Rentenphase beträgt der Besteuerungsanteil 85 %. Der ermittelte steuerfreie Teil der Rente bleibt lebenslang konstant. Das bedeutet: Eventuelle Rentenerhöhungen müssen anschließend unabhängig von dem Jahr des Renteneintritts vollständig versteuert werden.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen aus Basisrenten-Verträgen der nachgelagerten Besteuerung. Dies trifft demnach auch für die Hinterbliebenenrente (Witwen-/Waisenrente) zu.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Nein. Da Leistungen aus Basisrenten-Verträgen erst in der Auszahlungsphase als Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG) besteuert werden, fällt für den Anleger weder in der Ansparphase noch in der Auszahlungsphase Abgeltungsteuer an.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
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Übrigens: Kunden, die "Investmentkonto Online" nutzen, können sich ein E-Mail-Abo für ihre Favoriten abonnieren.
Um eine Favoritenliste anzulegen, gehen Sie bitte in den Menüpunkt „Produkte >> MyFolio“ und anschließend auf den Link „Weitere Wertpapiere im Finder hinzufügen“ oder unmittelbar in den Menüpunkt „Produkte >> Produkt-Finder“. Nun können sie einen oder mehrere Fonds aus der Liste auswählen (Häkchen setzen) und mit dem Button „Merken“ zur Favoritenliste hinzufügen.
Alternativ können Sie in der linken Marginalspalte den Reiter „MyFolio Box“ auswählen und durch „Drag & Drop“ Fonds in die gemerkten Wertpapiere ziehen. Um die ausgewählten Fonds anzeigen zu lassen, gehen Sie bitte in den Menüpunkt „Produkte >> MyFolio“. Die von Ihnen getroffene Auswahl wird nur dann dauerhaft gespeichert, wenn Sie für „Mein DWS“ angemeldet sind.
Sollten Sie nicht registriert sein, können Sie dies nachholen über den Button „Login“, der in der Metanavigation in der Kopfzeile der Webseite zu finden ist.
Ein weiterer Vorteil der Registrierung besteht darin, dass Sie im eingeloggten Zustand mehrere Portfolios anlegen können. Diese Option finden Sie in der „MyFolio Box“ unter dem Punkt „Neues Portfolio“. Entsprechend dem oben beschriebenen Vorgang, können Sie im „Produkt-Finder“ Wertpapiere in das entsprechende Portfolio ziehen oder über den Button „in Portfolio ablegen“ hinzufügen.
In dem Bereich „Mein DWS“ haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Einstellungen vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie registriert bzw. eingeloggt sein müssen, um Änderungen dauerhaft zu speichern. Nach dem Einloggen finden Sie unter dem Menüpunkt „Mein DWS“ mehrere interaktive Elemente vor, deren Reihenfolge Sie Ihren Wünschen entsprechend anpassen können. In dem „Mein DWS“-Bereich finden Sie nicht nur Ihre gemerkten Fonds, Themen sowie die gesetzten Signale, sondern zusätzlich die Wertentwicklung Ihrer Portfolios und weitere Produkt-Vorschläge wieder.
Um Ihre persönlichen Daten für den „Mein DWS“-Account zu ändern, loggen Sie sich bitte ein und gehen in den Menüpunkt „Mein DWS“. Hier finden Sie den Bereich „Mein Profil“ und können die Profildaten über den Button „Profil bearbeiten“ entsprechend anpassen. Außer den persönlichen Daten können Sie in diesem Bereich ebenfalls Ihre Berater-Kontakte sowie Newsletter-Einstellungen pflegen.
Um einen Fonds zu kaufen, gehen Sie bitte zunächst in den Menüpunkt „Produkte >> Produkt-Finder“ und wählen die Sie interessierenden Fonds durch Setzen eines Häkchens aus. Anschließend bestätigen Sie bitte Ihre Auswahl mit dem Button „Kaufen“. Nun wechseln Sie automatisch in die Kaufliste, welche Sie alternativ über den Menüpunkt „Kaufen“ erreichen können.
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Die Beratersuche finden Sie unter dem Menüpunkt „Kaufen >> Berater“. Um einen Finanzberater in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie bitte den Namen Ihrer Stadt oder die Postleitzahl ins Suchfeld ein. Sie können zudem die maximale Entfernung definieren. Nach dem Ausführen der Suche erscheint auf der Karte Ihr Standort sowie der Standort des/der Finanzberater in dem vordefinierten Umkreis. Unterhalb der Karte finden Sie zusätzlich eine Liste aller gefundenen Berater und können diese für die Übersichtsseite der Vertriebswege bzw. ihr Profil auf der „Mein DWS“-Seite (zu erreichen über den Button „Profil bearbeiten“) speichern oder direkt über ein Kontaktformular kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
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DWS-Neukunden können direkt in unserem Hause oder über fast allen Banken, Sparkassen und Finanzberater ein Depot eröffnen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Ein besonderer Vorteil: Mit DWS Depot Online bietet Ihnen DWS Direkt den schnellen und unkomplizierten Online-Zugang zu Ihren DWS-Fonds und vielen nützlichen Funktionen rund um die Online-Depotführung.
Informationen und Beratung zu Fonds von DWS erhalten Sie außerdem bei allen Geschäftsstellen der Deutschen Bank AG. DWS ist ein Unternehmen der Deutschen Bank Gruppe.
Für die Eröffnung eines DWS Depots empfehlen wir eine Anlagesumme ab 500 Euro. Bei regelmäßigen Einzahlungen (Sparplan) wird ein Betrag ab 50 Euro empfohlen. Darüber hinaus sind Einmalzahlungen in beliebiger Höhe - und im DWS Depot Online Transaktionen bereits ab 1 Euro - jederzeit möglich.
Rufen Sie uns heute noch an! Wir helfen Ihnen gerne weiter. E-Mail: info@dws.com
1. DWS bleibt auch in der Leibrentenphase Vertragspartner des Anlegers.
2. Die DWS Investment GmbH sagt zu, dass dem Anleger – vorbehaltlich Kündigung /Anbieterwechsel – zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens der Betrag der von ihm eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zuzüglich Zulagen für die Auszahlungsphase zur Verfügung steht. Bei der Garantie handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Rendite.
3. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind zweckgebundene Lohnleistungen des Arbeitgebers, die ausschließlich in Altersvorsorgeverträgen angelegt werden können.
4. Das Produkt weist aufgrund seiner Zusammensetzung /der vom Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilspreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die oben beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen.
5. Leistungen aus Riesterverträgen (gefördert und ungefördert) zählen nicht zu den Kapitaleinkünften, sondern zu den so genannten Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 5 EStG). Auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen werden in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Soweit Leistungen in der Auszahlungsphase auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Leistung und den auf sie entrichteten Beträgen zu versteuern; es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern, wenn eine Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsschluss erfolgt.