07. Sep 2022 Fondssparen

Guter Plan: Vermögenswirksame Leistungen

  • Vermögenswirksame Leistungen werden von vielen Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt – maximal 40 Euro monatlich.
  • Dieses Geld kann auf verschiedene Weise investiert werden, zum Beispiel in einen Fondssparplan.
  • Wer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt, erhält am Ende der Laufzeit sogar noch zusätzliches Geld vom Staat.
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Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL - sollen Arbeitnehmer dabei unterstützen, eigenes Vermögen aufzubauen. Sie sind Bestandteil des Arbeitslohns und werden vom Arbeitgeber direkt in einen eigens dafür eingerichteten Sparvertrag eingezahlt. Die monatliche Unterstützung beträgt bis zu 40 Euro pro Monat. Manche Brötchengeber bieten diesen Obolus standardmäßig für ihre Mitarbeitenden an – ganz oder teilweise –, andere gar nicht und manche erst, wenn man explizit danach fragt. Und das sollte man. Denn VL sind – wie der Name schon sagt – sehr wirksam und lohnend, vor allem für Geringverdiener.

Viele Möglichkeiten für den Vermögensaufbau

Wer jetzt denkt, „Prima! Damit habe ich schon mal eine halbe Tankfüllung im Monat sicher oder zwei Kinokarten samt Popcorn“, dessen Begeisterung müssen wir ein klein wenig einbremsen. Denn dieser Bonus fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern ist für den Vermögensaufbau bestimmt. Grundsätzlich können Arbeitnehmer die Beiträge unterschiedlich investieren, beispielsweise in klassische Sparverträge, Bausparverträge, Lebensversicherungen oder Fondssparpläne. Damit es mit dem Vermögensaufbau auch wirklich klappt, unterliegen Verträge für vermögenswirksame Leistungen allerdings festen Laufzeiten: Sechs Jahre lang wird angespart, ein weiteres Jahr ruht der Vertrag dann, bevor Anleger darüber verfügen dürfen. Und dann? Haben die Sparer ein schickes Polster, das sie entweder weiter besparen oder mit dem sie sich selbst etwas Schönes schenken können.

Der Staat belohnt die Sparbereitschaft

Apropos Geschenk: Da der Staat großes Interesse daran hat, dass seine Bürger sich auch selbst um ihre Vorsorge kümmern, legt er zu den vermögenswirksamen Leistungen noch etwas drauf – bis zu 80 Euro im Jahr für Alleinstehende bzw. 160 Euro für Verheiratete. Dieser Extra-Bonus hört auf den schönen Namen Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung dafür ist, dass das zu versteuernde Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegt: Bei Alleinstehenden darf es nicht mehr als 20.000 Euro, bei Verheirateten nicht mehr als 40.000 Euro betragen.
Übrigens: Falls ein Arbeitgeber nicht die vollen 40 Euro monatlich bezahlen möchte, kann der Arbeitnehmer selbst bis zum Maximalbeitrag aufstocken, um sich die volle staatliche Förderung zu sichern. Und natürlich kann er auch noch mehr sparen – allerdings wird jeder Cent, der über dem Maximalbeitrag von 40 Euro liegt, nicht mehr staatlich gefördert.

Apropos Geschenk: Da der Staat großes Interesse daran hat, dass seine Bürger sich auch selbst um ihre Vorsorge kümmern, legt er zu den vermögenswirksamen Leistungen noch etwas drauf – bis zu 80 Euro im Jahr für Alleinstehende bzw. 160 Euro für Verheiratete. Dieser Extra-Bonus hört auf den schönen Namen Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung dafür ist, dass das zu versteuernde Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegt: Bei Alleinstehenden darf es nicht mehr als 20.000 Euro, bei Verheirateten nicht mehr als 40.000 Euro betragen.
Übrigens: Falls ein Arbeitgeber nicht die vollen 40 Euro monatlich bezahlen möchte, kann der Arbeitnehmer selbst bis zum Maximalbeitrag aufstocken, um sich die volle staatliche Förderung zu sichern. Und natürlich kann er auch noch mehr sparen – allerdings wird jeder Cent, der über dem Maximalbeitrag von 40 Euro liegt, nicht mehr staatlich gefördert.

Der Staat belohnt die Sparbereitschaft

Ideal fürs VL-Sparen: DWS-Fonds

Wie bereits erwähnt: Ein Fondssparplan kann wie geschaffen für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen sein.
Arbeitnehmer, die ihre Vermögenswirksamen Leistungen in einen Fonds investieren möchten, haben dabei die Qual der Wahl: Bei der DWS steht ihnen eine große Anzahl verschiedener Fonds zur Verfügung, aus denen sie gemäß Ihres Anlagehorizonts und Ihrer Risikoneigung frei wählen können.


Ein kleines Rechenbeispiel gefällig?

Nehmen wir an, ein Arbeitgeber zahlt sechs Jahre lang jeden Monat 40 Euro in eine VL-Sparvertrag ein – das macht nach Ablauf der sechs Jahre schon mal 2.880 Euro. Nehmen wir weiter an, dass der Fonds sieben Jahre lang um drei Prozent im Wert steigt – dann lägen nach Ablauf der Sperrfrist schon 3039,03 Euro auf dem Konto. Und sofern das zu versteuernde Einkommen des VL-Sparers die Höchstgrenze von 20.000 Euro nicht überschreitet, legt der Staat am Schluss auch noch für jedes Jahr 80 Euro Arbeitnehmersparzulage obendrauf, insgesamt also 480 Euro. Macht insgesamt 3.515,03 Euro – damit kann man doch schon was anfangen, nicht wahr?[1]

Wer also ins Berufsleben einsteigt und im Bewerbungsgespräch sitzt, der sollte ruhig mal nachfragen, ob der potenzielle Arbeitgeber auch vermögenswirksame Leistungen bezahlt. Fragen kostet nichts – kann sich aber lohnen.

DWS gibt keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen ab und kann sich in der Zukunft ändern

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1. Beispielrechnung nur zu illustrativen Zwecken. Fonds enthalten Risiken. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

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