Risikomanagement

Identifizieren, analysieren und bewerten – wie wir potenzielle Risiken minimieren!

Es ist das Grundgesetz der Geld- und Kapitalanlage: Wo Renditechancen sind, lauern auch Risiken. Je größer die Chancen, desto höher die Risiken. Der Wunsch nach einer qualitativen und quantitativen Beschreibung der Risiken – auch von Fonds – ist nur zu verständlich.

Nachfolgend geben wir einen Überblick, welche Rendite-Risiko-Eckdaten gesetzlich vorgeschrieben sind, und wo Sie die entsprechenden Daten zu den Fonds der DWS finden. Darüber hinaus informieren wir Sie ausführlich über einen speziellen Aspekt – das Management des Marktrisikos bei DWS Investments im Kontext moderner Finanzinstrumente (Derivate) und der Risikokennzahl „Value-at-Risk”.

Rendite-Risiko-Eckdaten

Die Kapitalanlagegesellschaften sind laut deutschem Investmentgesetz verpflichtet, Anleger eines Publikumsfonds über die Anlagegrenzen und das Risikomanagement inländischer Investmentvermögen, die Risikomanagementmethoden und jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen der Sondervermögen zu informieren. Dabei handelt es sich großteils um Daten, deren Publikation auch ohne gesetzliche Vorgaben seit langem mehr oder weniger geübte Praxis bzw. Standard ist. In puncto Transparenz sind Wertpapierfonds ohnehin vorbildlich. Mit dem modernisierten Investmentgesetz wurden den Fondsgesellschaften klare Regelungen zur Quantifizierung der Marktrisiken gegeben. Im Einzelnen umfasst die Auskunftspflicht der Fondsgesellschaften folgende Eckdaten:

Wertentwicklung in Prozent

durchschnittliche jährliche Wertentwicklung in Prozent

ggf. Angaben über das Rating zur Darstellung des Emittentenrisikos (inkl. Adressausfallrisiko)

ggf. Darstellung der Währungsrisiken über eine Aufteilung der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände nach Ländern

Risiko/Performanceziffern bei Fonds, die den qualifizierten Ansatz gemäß Derivate-Verordnung anwenden (Value-at-Risk). Dieser gilt grundsätzlich für DWS-Fonds.

durchschnittlicher, maximaler und minimaler Investitionsgrad bei Fonds, die den einfachen Ansatz gemäß Derivate-Verordnung wählen

durchschnittliche, maximale und minimale Value-at-Risk-Kennzahl der vergangenen zwölf Monate (Angabe im Rechenschaftsbericht oder über den Fondsdaten-Service abrufbar)

Sie finden diese Informationen zu den DWS-Publikumsfonds in den Internet-Fondsportraits, welche über die Preisübersicht abrufbar sind.


Rechtliche Grundlagen

Seit 1. Januar 2004 ist in Deutschland das Gesetz zur „Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen” in Kraft. Ergänzend wurde im Februar 2004 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die „Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten in Sondervermögen” (Derivate-Verordnung) erlassen. Ergänzend hat die Europäische Kommission die „Empfehlung der Kommission zum Einsatz derivativer Finanzinstrumente bei OGAWs” herausgegeben.
Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente wie Futures, Forwards, Swaps, Optionen etc. ist im modernisierten Investmentgesetz weitaus flexibler geregelt als zuvor. Derivate dürfen demnach zwecks effizienterer Portfoliosteuerung und zielgenauerer Absicherungsstrategien in stärkerem Maße eingesetzt werden, so lange sich das Risiko eines Fonds nicht mehr als verdoppelt. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens (kann, muss aber nicht die Rendite-Benchmark des Fonds sein) herangezogen. Das bedeutet: Fondsmanager genießen einerseits größeren Freiraum, um Anlageideen renditeträchtig umsetzen zu können, tragen andererseits aber auch eine größere Verantwortung. Bei DWS Investments wird der 200-Prozent-Rahmen bzw. -Spielraum in der Regel nicht ausgenutzt; interne dem Fonds angepaßte Limitsysteme gewährleisten grundsätzlich einen eher "konservativen" Einsatz moderner Finanzinstrumente.
Im Gegenzug werden den Fondsgesellschaften dezidierte Anforderungen an das Management und die Messung von Risiken gestellt. Voraussetzung für die Nutzung des vollen Spektrums an Anlagemöglichkeiten in den verschiedenen Arten von Derivaten ist die Anwendung eines adäquaten Risikomanagementverfahrens und internen Risikomesssystems.


Qualifizierter Ansatz

Die Derivate-Verordnung unterscheidet beim Risikomanagement zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Ansatz. Der einfache Ansatz ist nur dann zulässig, wenn der Fonds in definierte Grundformen von Derivaten oder Kombinationen von Wertpapieren investiert. Als Risikobegrenzung gilt die 200-Prozent-Grenze auf das Aktien- und Zinsrisiko sowie unabhängig davon zusätzlich für das Währungsrisiko. DWS Investments praktiziert grundsätzlich den qualifizierten Ansatz. Dessen Kernpunkte sind:

Messung des Marktrisikos durch eine „Value-at-Risk-Methodik” (VaR)

Begrenzung des Marktrisikopotenzials durch ein Vergleichsvermögen

risikoadäquate Stresstests

„Backtesting” zur Überprüfung der Prognosegüte des VaR-Modells

Value at Risk

Maßgeblich für die Ermittlung des Marktrisikos ist laut Derivate-Verordnung das statistische Verfahren bzw. die Kennzahl „Value-at-Risk” (VaR). Diese Kennzahl wird verwendet, um ein quantitatives Maß für die Marktrisiken abzuleiten. Das VaR-Ergebnis gibt für einen Fonds den potenziellen künftigen Verlust (bezogen auf den Marktwert) an, der unter normalen Marktbedingungen für eine vorgegebene Haltedauer und ein vorgegebenes Konfidenzniveau (Wahrscheinlichkeit) nicht überschritten wird. Vorgaben der Derivateverordnung sind:

99-prozentiges Konfidenzniveau

10 Tage Haltedauer (Fonds Luxemburger Rechts: 21 Tage)

1 Jahr historische Zeitreihen



Die von DWS Investments veröffentlichten VaR-Kennzahlen werden derzeit auf Basis der Zeitreihen der Anteilwerte und in zwei Varianten (99- und 95-prozentiges Konfidenzniveau) berechnet.


Einige Beispiele aus der DWS-Fondspalette mit dem Stand 30. August 2005:

Bei dem international anlegenden Aktienfonds DWS Akkumula beträgt der VaR-Wert bei 99-prozentiger Konfidenz 5,3 Prozent, bei 95-prozentiger 2,8 Prozent. Übersetzt heißt das: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 (95) Prozent wird ein potenzieller künftiger Verlust von DWS Akkumula unter normalen Marktbedingungen nicht höher als 5,3 (2,8) Prozent sein.

Die VaR-Werte für den Rentenfonds-Klassiker DWS Vermögensbildungsfonds R: 1,1 bzw 0,7 Prozent. Es liegt auf der Hand, dass ein relatriv kursstabiler Fonds wie DWS Geldmarktfonds einen Value-at-Risk-Wert von Null aufweist, d.h. unter normalen Marktbedingungen keinem Verlustrisiko unterliegt.


Wichtig: Die Derivate-Verordnung fordert von den Fondsgesellschaften eine VaR-Methodik, eine einheitliche Berechnungsmethode gibt sie aber nicht vor. Das heißt, eine Vergleichbarkeit gleichartiger Fonds verschiedener Gesellschaften in puncto Risiko ist nicht gegeben bzw. gewährleistet.

Vergleichsvermögen

Der qualifizierte Ansatz basiert auf dem Prinzip der Risikomessung durch Gegenüberstellung des Fondsrisikos mit dem Risiko eines grundsätzlich derivatefreien Vergleichsvermögens (Risiko-Benchmark). Dahinter steht die Grundidee, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie der Fonds ohne Derivate zusammengesetzt wäre.


Das Vergleichsvermögen muss im Wesentlichen denselben Rahmenbedingungen entsprechen wie der Fonds. Bei der Auswahl des Vergleichsvermögens muss insbesondere geprüft werden, ob es zu Anlagepolitik und zur geplanten Investmentstrategie passt. Grundsätzlich wird bei DWS Investments als Vergleichsvermögen – soweit möglich – die Rendite-Benchmark des Fonds gewählt.

Stresstests

Leider sind die Marktbedingungen nicht immer „normal”. Um die Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse auf ein Portfolio festzustellen, führt DWS Investments so genannte Stresstest durch, bei denen eine Vielzahl von Szenarien simuliert wird. Dadurch soll die Überwachung von Risiken, die sonst nur unzureichend in der VaR-Berechnung Berücksichtigung finden, sichergestellt werden.

Stresstests zeigen die wahrscheinlichen Verluste in „nicht normalen” Marktsituationen. Sie unterstützen die Prüfung der Wirksamkeit von Absicherungsstrategien („Hedging”), zeigen auf, wie sich die Korrelation der Anlagen im Fonds unter Stress verhalten, und unterstützen den Investmentprozess des Fondsmanagers durch Hervorhebung besonders risikobehafteter Portfoliopositionen bezüglich der verwendeten Szenarien. Derartige Test werden bei DWS Investments in drei Ausprägungen gefahren:

historische Stresstests, z.B. Marktzusammenbruch von 1987, Russland-Krise 1998

vorgegebene fondstypenspezifische Standardszenarien

fondsspezifische Test gemäß Vorgaben des Fondsmanagers

Backtesting

Backtesting in diesem Zusammenhang ist ein statistisches Verfahren zur Beurteilung der Prognosegüte der Value-at-Risk-Berechnung. Es beruht auf dem täglichen Vergleich des ermittelten potenziellen Risikobetrages mit der Wertveränderung des in die modellmäßige Berechnung einbezogenen Portfolios über die zugrunde gelegte Haltedauer. Ziel ist die Kontrolle der Qualität des VaR-Modells. Das Backtesting bei DWS Investments bedient sich unterschiedlicher Methoden. Im Gegensatz zu der Vorgabe einer 10-tägigen Haltedauer für die VaR-Berechnung ist beim Backtesting grundsätzlich das 1-Tages-VaR zu verwenden. Über die regulatorischen Vorgaben hinaus testen die DWS-Risikomanager zusätzlich mit einem 95-prozentigen Konfidenzniveau.

Klare Funktionstrennung

Das DWS-Risikomanagement bedient sich weiterer Instrumente und Methoden – nicht nur in Bezug auf das Marktrisiko, sondern auch hinsichtlich Adressenausfall-, operationeller und sonstiger Risiken.

Das Risikomanagement obliegt einer speziellen Abteilung „AM Risk”, die direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Berichtswege und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens sind eindeutig definiert. Eine klare Funktionstrennung ermöglicht Objektivität und verhindert mögliche Interessenkonflikte. Im Klartext: Die DWS-Risikomanager arbeiten frei von Weisungen anderer Abteilungen des Hauses, insbesondere auch des Fondsmanagements.

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