Freie Fahrt auf der Datenautobahn?

Die Kolumne von Klaus Kaldemorgen für handelsblatt.com

Eine gute Infrastruktur ist die wichtigste Voraussetzung für eine prosperierende Wirtschaft. Grundbedingung für nachhaltiges Wachstum in einer Volkswirtschaft sind unter anderem leistungsfähige Verkehrswege, (Flug)Häfen, Stromnetze oder Datenautobahnen.

11.12.2017 / Diese Infrastruktur erfordert hohe Investitionen und hat ihren Preis. Deshalb ist es wohl recht und billig, dass die Nutzer dieser Infrastruktur auch einen Beitrag dazu entrichten. Dies kann bei öffentlicher Infrastruktur über Steuern erfolgen, etwa durch eine KFZ Steuer oder durch nutzungsabhängige Gebühren wie die LKW-Maut. Private Infrastruktur- bzw. Netzbetreiber erheben ebenfalls Gebühren für die Inanspruchnahme, welche allerdings durch die jeweilige Regulierungsbehörde genehmigt werden müssen. Dass die Nutzer für Infrastruktur zahlen müssen, dürfte allgemein Konsensfähig sein. Auch sollte bei den Entgelten eine weitgehende Wettbewerbsneutralität sowohl zwischen den Anbietern als auch den Nutzern gewährleistet sein. Dies durchaus unter dem Vorbehalt politischer Ziele wie z.B. dem Umweltschutz, der Schienennetze Vorrang vor Straßen einräumt. Darüber hinaus sollte aber auch der wirtschaftliche Nutzen berücksichtigt werden, der durch die Inanspruchnahme der Infrastruktur entsteht. Gerade wenn der Staat Steuergelder oder Subventionen für den Ausbau zur Verfügung stellt, sollte man erwarten , dass die Nutznießer entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Kasse gebeten werden, wie es zumindest im Prinzip bei der Einkommensteuer und den Steuer für Unternehmen der Fall ist.

Digitale Plattformen

Durch die mittlerweile fortgeschrittene Digitalisierung der Wirtschaft ist dies nicht mehr der Fall. Für digitale Plattformunternehmen, wie z.B. Amazon, Google oder Facebook, ist die Nutzung der digitalen Netze essentieller Bestandteil ihres Geschäftsmodells und weitgehend kostenlos. Kostenlos deshalb, weil eben ihre Kunden jeweils für die Datenkommunikation Gebühren an die Telekommunikationsunternehmen entrichten, und zusätzlich durch die Bereitstellung von wertvollen Daten den Gewinn der digitalen Geschäftsmodelle nach oben treiben. Der über diese Netze erzielte Gewinn wird bekannter Maßen dabei nicht im jeweiligen Wirtschaftsraum versteuert, sondern durchaus legal aber mit viel Kreativität in Niedrigsteueroasen verschoben.

Das Ende der Netzneutralität

Zeit also über eine digitale Steuer nachzudenken, sowie über das Ende der Netzneutralität. Die digitale Steuer wäre eine adäquate Antwort des Staates (oder einer Wirtschaftsgemeinschaft) auf die digitale Herausforderung. Wenn sich traditionelle Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung, wie z.B. Unternehmensgewinne, als nicht mehr adäquat erweisen, muss über neue Bemessungsgrundlagen für digitale Geschäftsmodelle nachgedacht werden um einen „free lunch“ zu verhindern. Denkbar wäre eine Steuer auf die Anzahl der Klicks, welche das jeweilige Unternehmen erhält oder auf die Höhe des zwischen Kundschaft und Unternehmen ausgetauschten Datenvolumens. Dies würde auch die Ungleichbehandlung von „analogen“ Geschäftsmodellen wie z.B. dem Einzelhandel oder Printmedien zumindest auf der steuerlichen Seite zumindest teilweise beseitigen.

Besteuerung von digitalen Geschäftsmodellen

Die Abschaffung der Netzneutralität durch den Regulierer wird zumindest in den USA wieder diskutiert. Netzneutralität bedeutet, dass jeder Anbieter von digitalen Inhalten gleichbehandelt wird, egal wie stark er die verfügbare Bandbreite des Netzes belastet. Anbieter von Streaming diensten (z.B. Video oder Musik) könnten durch die Abschaffung der Netzneutralität stärker zur Kasse gebeten werden und damit zumindest ihren Beitrag für die Investition in die Datenautobahnen leisten. Die Besteuerung von digitalen Geschäftsmodellen muss die Nutzung der digitalen Infrastruktur sowie die dadurch erzielte Leistungsfähigkeit (sprich Gewinne) berücksichtigen. Autofahrer zahlen KFZ Steuer um die Straßennetze zu nutzen. Warum ist die Nutzung der Datenautobahnen durch Amazon und Co. noch steuerfrei?

DWS Concept Kaldemorgen

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