Ausschüttung 2025

Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2024/2025 - Übersicht, Fakten und weiterführende Informationen

Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2024/2025

Die Ausschüttung des offenen Immobilienfonds grundbesitz global erfolgt am 16. Juli 2025.

Die gesamte Ausschüttungssumme des Fonds beläuft sich auf rund 62,8 Mio. Euro.
 

Anteilklasse RC (ISIN DE0009807057)
Ausschüttungsbetrag (je Anteil) 1,00 Euro (nach 0,55 Euro im Vorjahr)
Steuerfreier Anteil[1] 80% (0,20 Euro je Anteil) einkommensteuerfrei
Ausschüttungsrendite 2,0% (Fondsperformance zum Geschäftsjahresende: -2,5%)
Wiederanlagerabatt 3% auf den jeweiligen Ausgabepreis (bis zum 19. September 2025)

 

grundbesitz global – Wertentwicklung Anteilklasse RC
(Jährliche Wertentwicklung in %)

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grundbesitz global RC

grundbesitz global RC

Offene Immobilienfonds/Renditeorientiert

ISIN: DE0009807057

Währung: EUR

Verwaltungsvergütung: 1,000%

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Fondsdetails des grundbesitz global RC

Anteilklasse

RC

Anteilsklassen-Währung

EUR

ISIN

DE0009807057

WKN

980705

Ausgabeaufschlag

5,00%

Verwaltungsvergütung

1,000%

Laufende Kosten (Stand 31.03.2024)

1,090%

Ertragsverwendung

Ausschüttung

Risiken[2]

  • Abhängigkeit von der Entwicklung der jeweiligen Immobilienmärkte.

  • Preisänderungsrisiko: Der Anteilwert kann jederzeit unter den Einstandspreis fallen, zu dem ein Anleger den Anteil erworben hat, aufgrund von: Vermietungs- und Bewertungsrisiken, Zinsänderungsrisiken, Währungskursrisiken, Risiken aus Währungskursabsicherungsgeschäften.

  • Besonderes Preisänderungsrisiko: Gesetzliche Mindesthaltefrist (24 Monate) und Rückgabefrist (12 Monate) können das Preisänderungsrisiko erhöhen, falls der Anteilwert in diesem Zeitraum unter den Einstandspreis bzw. unter den Anteilwert zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung fällt.

  • Liquiditätsrisiko: keine Rückgabe von Anteilen zum gewünschten Zeitpunkt, verbunden mit dem Risiko für den Anleger, über sein eingesetztes Kapital für einen gewissen Zeitraum – unter Umständen auch längerfristig – nicht verfügen zu können. Neuanleger (d. h. Anteilerwerb nach dem 21. Juli 2013) können anders als Bestandsanleger nicht von einem Freibetrag profitieren, sondern müssen stets die o. g. Mindesthalte- und Rückgabefrist einhalten.

  • Höhere Risiken geplanter Investments in weniger transparenten Immobilienmärkten (Schwellenländer, Asien).

1. Steuerliche Aussagen gültig bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland.

2. Der Verkaufsprospekt enthält ausführliche Risikohinweise.

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